Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fuehrerschein-verlust-diebstahl.php 05.03.2025 14:18:53 Uhr 14.03.2025 21:28:08 Uhr

Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Ein Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen.

Der Verlust oder Diebstahl des Führerscheins kann schnell für Verunsicherung sorgen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Führerschein lediglich ein Dokument darstellt, welches die Fahrerlaubnis nachweist. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, auch wenn der Führerschein verloren geht oder gestohlen wird. Ob verloren oder gestohlen, in beiden Fällen muss der Verlust des Führerscheins so schnell wie möglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angezeigt werden, um Missbrauch zu verhindern und ein Ersatzdokument zu beantragen. Denn beim Führen eines Fahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Führerschein mitzuführen. In der Übersicht erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, wie Ersatz beantragt werden kann und welche Unterlagen erforderlich sind.

Informationen zur Dienstleistung: