Personalvertretungen
Alle Beschäftigten haben Zugang zu Beratung in allen arbeitsrelevanten Fragen. Die Personalvertretungen achten darauf, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen setzen sich gezielt für die Anliegen von Auszubildenden und jungen Beschäftigten ein.
Schwerbehindertenvertretungen
Die gewählte Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Anliegen und Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten ein. Sie achtet auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Ziele, wie die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen oder die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz. In der internen Inklusionsvereinbarung sind solche Maßnahmen verankert.
Gleichstellungsbeauftragte
Zusätzlichen Raum für den Austausch von Erfahrungen und die Unterstützung in beruflichen und persönlichen Herausforderungen bieten das Frauennetzwerk sowie das Väternetzwerk der internen Gleichstellungsbeauftragten.