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https://www.dresden.de/de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung.php 07.08.2024 17:18:58 Uhr 01.12.2024 01:57:29 Uhr

Kommunale Kulturförderung

Fachförderrichtlinie Kommunale Kulturförderung (konsumtiv)

Mit der Novellierung der Kommunalen Kulturförderung wird die Unterstützung freier Kunst- und Kulturprojekte und Institutionen weiterentwickelt. Dabei passen sich die Instrumente den Bedarfen an und es werden wichtige Kriterien wie die Empfehlung der Honoraruntergrenze und Nachhaltigkeit eingeführt.

Folgende Neuerungen sind hier herauszuheben:

  • Die Institutionelle Förderung einer Einrichtung als Zuwendung für über das ganze Jahr zu erbringende kontinuierliche Leistungen, greift erst ab einer beantragten Summe von 15.000
  • Die bisherige Kleinprojekteförderung wird in die Projektförderung integriert. Projekte bis zu einer beantragten Summe von 2.500 Euro sind Kleinprojekte und können zu vier Terminen im Jahr beantragt werden (1. Dezember für Kleinprojekte des I. Quartals des Folgejahres, 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres, 1. Juni für Projekte des III. Quartals des laufenden Jahres,  1. September für Projekte des IV. Quartals des laufenden Jahres)
  • Projektförderung ab einem Förderbetrag in Höhe von 2.501 Euro kann weiterhin zu den Terminen 1. März und 1. September beantragt werden.
  • Es stehen zudem neue Förderarten wie etwa eine mehrjährige Projektförderung als Konzeptförderung sowie ein Kofinanzierungsfonds zur Verfügung.
  • Empfehlung der Honoraruntergrenzen
  • Nachhaltigkeit: Förderung ressourcenschonender, nachhaltiger Vorhaben im Sinne der Agenda 2030 bzw. UN-Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“)

Für alle Fragen rund um die Antragstellung stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden der Kulturbereiche gern zur Verfügung.

Nutzen Sie bitte für Ihren Antrag das neue Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden mit der jeweiligen Fachförderrichtlinie.

Beachten Sie außerdem, dass der vollständige digital ausgefüllte Antrag von Ihnen zusätzlich postalisch mit Unterschrift zu den vorgegebenen Fristen dem Amt für Kultur und Denkmalschutz vorliegen muss. Zur Fristwahrung reicht der digital versendeter Antrag nicht aus. 

Antragsfristen

Investitionsförderrichtlinie

Durch das Inkrafttreten der Investitionsförderrichtlinie erfährt die Dresdner Kulturfinanzierung eine Weiterentwicklung in erheblichem Maße.

Neben der allgemeinen Kulturförderung von freien Trägern besteht ein erheblicher Investitionsbedarf in den verschiedensten Kultureinrichtungen. Zusätzlich zum regelmäßigen Ersetzungsbedarf aus Abnutzung ergibt sich auch aus der Veränderung der technischen Standards häufig ein Investitionsbedarf der freien Träger, welcher oftmals nicht mit eigenen finanziellen Mitteln gedeckt werden kann.

Die neue Investitionsrichtlinie Kultur hat den Anspruch, verschiedene Möglichkeiten von Investitionen im Kulturbereich in einer Richtlinie zusammenzuführen bzw. neu zu regeln. Gleichzeitig wird diese Richtlinie für Zuwendungsempfänger und Fördergegenstände breiter geöffnet, um den zu erwartenden Investitionsbedarf zukünftig besser zu begegnen.

Die neue Fachförderrichtlinie InvestKultur regelt drei Bereiche mit folgenden Fristen: