Die Landeshauptstadt Dresden sucht zum 1. Januar 2026 für folgende Schiedsstellen jeweils eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter:
- Schiedsstelle Blasewitz-Süd,
- Schiedsstelle Neustadt,
- Schiedsstelle Pieschen,
- Schiedsstelle Plauen-Ost,
- Schiedsstelle Prohlis-Ost und
- Schiedsstelle Prohlis-West.
Aufgabe der Friedensrichterin/des Friedensrichters ist es, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über
- vermögensrechtliche Ansprüche
(beispielsweise Zahlungsansprüche, Ansprüche bei Ärger mit der Vermieterin/dem Vermieter),
- Ansprüche aus dem Nachbarrecht
(beispielsweise Streit über Grenzabstände von Pflanzen) und
- nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (beispielsweise bei Beleidigung)
außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Außerdem führt sie/er in Privatklagesachen den Sühneversuch im Rahmen eines Sühneverfahrens durch (beispielsweise bei einfachem Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses). Die Schiedsstellen sind räumlich in den Stadtbezirksämtern beziehungsweise Verwaltungsstellen untergebracht und bieten in der Regel einmal monatlich eine Sprechzeit an, wobei zusätzliche Sprechzeiten nach Bedarf vereinbart werden können.
Das Amt der Friedensrichterin/des Friedensrichters ist ein Ehrenamt. Die Friedensrichterin/der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht Dresden vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Gewählte und vereidigte Friedensrichterinnen/Friedensrichter erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von 51,13 Euro.
Bei der Besetzung des Ehrenamtes der Friedensrichterin/des Friedensrichters sind gemäß § 4 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) insbesondere folgende Voraussetzungen und Ausschlussgründe zu beachten:
„ (1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2)Friedensrichter kann nicht sein, wer
- als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
- das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
(3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Friedensrichter soll nicht sein, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
- nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
- für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.“
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 7. März 2025 schriftlich bei der
Landeshauptstadt Dresden
Rechtsamt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden.
Dem Bewerbungsschreiben ist Folgendes beizufügen:
- ein kurzer Lebenslauf,
- eine Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 SächsSchiedsGütStG vorliegen und
- eine schriftliche Einwilligung, dass Auskünfte zu den Ausschlussgründen nach § 4 Absatz 4 Nummern 3 und 4 sowie des Absatzes 5 SächsSchiedsGütStG beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes eingeholt werden dürfen
Nähere Informationen zum Wahlverfahren erhalten Sie unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 95 41 oder - 95 46. Darüber hinaus können Sie sich auch allgemein zum Thema Schiedsstellen auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden, unter dem Schlagwort „Schiedsstellen“, informieren.
Bis zum Abschluss des Wahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) gespeichert und ausschließlich für den Zweck des Wahlverfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und entsprechend den Regelungen des SächsSchiedsGütStG an den Präsidenten des Amtsgerichtes Dresden weitergegeben. Ausführliche Datenschutzhinweise finden Sie unter: www.dresden.de/datenschutz.
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