Die Landeshauptstadt Dresden sucht zum 1. Januar 2026 weiterhin für die Schiedsstellen Mobschatz und in Prohlis-Ost jeweils eine Protokollführerin oder einen Protokollführer.
Die Aufgabe der Protokollführerin/des Protokollführers ist es, über die in der Schiedsstelle durchgeführten Schlichtungs- sowie Sühneverfahren Protokoll zu führen und die Friedensrichterin/den Friedensrichter zu unterstützen. Die Schiedsstellen sind räumlich in den Stadtbezirksämtern beziehungsweise Verwaltungsstellen untergebracht und bieten in der Regel einmal monatlich eine Sprechzeit an, wobei zusätzliche Sprechzeiten nach Bedarf vereinbart werden können.
Das Amt der Protokollführerin/des Protokollführers ist ein Ehrenamt. Die Protokollführerin/der Protokollführer wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und vom Amtsgericht Dresden vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Gewählte und vereidigte Protokollführerinnen/Protokollführer erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von 25,56 Euro.
Bei der Besetzung des Ehrenamtes der Protokollführerin/des Protokollführers sind insbesondere die folgenden Voraussetzungen und Ausschlussgründe gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) zu beachten:
- Eine Protokollführerin/Ein Protokollführer muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
- Protokollführerin/Protokollführer kann nicht sein, wer
- als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
- das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
- Protokollführerin/Protokollführer kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
- Protokollführerin/Protokollführer soll nicht sein, wer
- bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
- nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
- für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte noch bis zum 30. April 2025 bei der Landeshauptstadt Dresden. Ihre Bewerbung können Sie uns per E-Mail oder per Post zukommen lassen. Bitte adressieren sie hierbei an:
E-Mail: rechtsamt@dresden.de
Post: Landeshauptstadt Dresden, Rechtsamt, Postfach 12 00 20 in 01001 Dresden.
Bitte fügen Sie Ihrem Bewerbungsschreiben Folgendes bei:
- einen kurzen Lebenslauf,
- eine Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 SächsSchiedsGütStG vorliegen und
- eine schriftliche Einwilligung, dass Auskünfte zu den Ausschlussgründen nach § 4 Absatz 4 Nummern 3 und 4 sowie des Absatzes 5 SächsSchiedsGütStG beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes eingeholt werden dürfen
Nähere Informationen zum Wahlverfahren erhalten Sie unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 95 41 oder (03 51) 4 88 95 46. Darüber hinaus können Sie sich auch allgemein zum Thema Schiedsstellen auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden, unter dem Schlagwort „Schiedsstellen“, informieren.
Bis zum Abschluss des Wahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) gespeichert und ausschließlich für den Zweck des Wahlverfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und entsprechend den Regelungen des SächsSchiedsGütStG an den Präsidenten des Amtsgerichtes Dresden weitergegeben. Ausführliche Datenschutzhinweise finden Sie unter: www.dresden.de/datenschutz.