Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/bodendenkmale.php 11.07.2024 09:30:53 Uhr 29.12.2024 18:34:49 Uhr |
Bodendenkmale
Bei Bodeneingriffen an bestimmten Stellen im Stadtgebiet wird eine
denkmalschutzrechtliche Genehmigung benötigt.
Seit der Steinzeit durchstreiften Menschen das Elbtal. In der Bronzezeit wurden die Ureinwohner des Dresdner Raums sesshaft. Zahlreiche bekannte Fundstellen aus dieser Epoche sind über das Stadtgebiet verteilt. Aber auch spätere Zeugnisse können von unschätzbaren Wert für die Erforschung der Dresdner Stadtgeschichte sein, wie die spektakulären Grabungen der vergangenen Jahre im Dresdner Zentrum beweisen.
Der beste Denkmalschutz für Bodendenkmale ist, sie unberührt im Erdreich zu belassen.
Archäologische Fundstellen sind oftmals nur durch Experten zu erkennen, deswegen besteht für Bodeneingriffe an Stellen, von denen bekannt oder den Umständen nach zu vermuten ist, dass sich dort Kulturdenkmale befinden, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht.
Diese gilt für Erdarbeiten, Bauarbeiten und Gewässerbaumaßnahmen. In den meisten Fällen ist die Zustimmung zu Bodeneingriffen als Hinweis oder Nebenbestimmung in Baugenehmigungen enthalten. Es gibt aber auch Fälle außerhalb solcher Verfahren, in denen eine eigenständige denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu beantragen ist.
Nur so ist gewährleistet, dass bei Erdarbeiten zutage tretende Funde durch die Beauftragten der Fachbehörde wissenschaftlich erfasst, gesichert und geborgen werden können.
Die Nutzungänderung bekannter Fundstellen ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
Amt für Kultur und Denkmalschutz
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