Beantragung per Post
Die Beantragung kann per Post erfolgen.
Bei der Beantragung per Post reichen Sie bitte ein:
- den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe "Benötigte Formulare")
- sowie unter "Benötigte Unterlagen" genannte Unterlagen
Bitte übersenden Sie die Antragsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag an folgende Adresse:
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
SG Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 120020
01001 Dresden
oder werfen Sie diesen Umschlag in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Verwaltungsgebäudes Hauboldstr. 7, 01239 Dresden ein.
Nach Eingang und Bearbeitung der Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde wird Ihnen per Post ein Gebührenbescheid zusammen mit den Originalen der eingereichten Nachweise übersandt. Bitte übersenden Sie kein Bargeld. Nach erfolgter Überweisung der Gebühren wird der Prüfauftrag für die theoretische und praktische Befähigungsprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde an die DEKRA übersandt.
Persönliche Antragstellung in der Behörde
Für die persönliche Beantragung ist eine Terminreservierung erforderlich.
Erhalt des Führerscheins
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten Sie in der Regel eine vorläufige Fahrberechtigung. Diese gilt nur in Deutschland. Die Bundesdruckerei GmbH kümmert sich um die Erstellung des Führerscheins und versendet diesen direkt. Sobald der Führerschein vorliegt, verliert die vorläufige Fahrberechtigung ihre Gültigkeit.
Bei Beantragung einer Doppelklasse: Nach erfolgter Überweisung der Gebühren wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der Prüfauftrag für die theoretische und praktische Befähigungsprüfung an die DEKRA übersandt. Nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Prüfung erhalten Sie vom Prüfer eine Prüfbescheinigung. Diese können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, um einen vorläufige Fahrberechtigung zu erhalten.