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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fuehrerschein-erteilung-nach-entzug.php 05.03.2025 14:20:34 Uhr 14.03.2025 21:35:15 Uhr

Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht

Mit Entzug der Fahrerlaubnis sind Sie nicht mehr berechtigt, Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. In einigen Fällen gibt es eine gesetzliche oder gerichtliche Sperrfrist.

Der Fahrerlaubnisentzug ist vom Fahrverbot zu unterscheiden. Bei einem Fahrverbot müssen Sie den Führerschein bei der Behörde abgeben, die das Fahrverbot auferlegt hat. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie den Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist das nicht der Fall. Um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, müssen Sie eine Neuerteilung beantragen. Alle Voraussetzungen sowie die Unterlagen, die Sie für die Beantragung benötigen, finden Sie im folgenden Abschnitt.

Informationen zur Dienstleistung:

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin:

Online-Terminvereinbarung

Die Terminvergabe kann für maximal zwei Monate im Voraus erfolgen. Sollte Ihnen aktuell kein Termin angeboten werden, sind alle Termine in den kommenden Wochen ausgebucht.