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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/auslaendischen-fuehrerschein-umschreiben.php 05.03.2025 13:02:22 Uhr 14.03.2025 09:36:41 Uhr

Ausländischen Führerschein umschreiben

Wer nach Deutschland zieht oder sich hier länger als sechs Monate aufhält und bereits einen Führerschein aus dem Ausland besitzt, muss diesen ggf. umschreiben lassen, um weiterhin in Deutschland fahren zu dürfen.

Ob eine Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Herkunftsland des Führerscheins, der Dauer des Aufenthalts und der Führerscheinklasse. Grundsätzlich gilt: Für gültige Führerscheine aus EU-/EWR-Staaten gibt es keine Umschreibepflicht. Bis zu deren Ablaufdatum wird kein deutscher Führerschein benötigt. Sollten Sie Ihren Führerschein umtauschen oder verlängern wollen, informieren Sie sich bitte hier. Mit einem Führerschein aus allen anderen Staaten ist das Fahren in Deutschland hingegen nur sechs Monate nach Einreise erlaubt. Hinweise zur Verwendung des ukrainischen Führerscheins im deutschen Straßenverkehr finden Sie hier. Alle Voraussetzungen sowie die Unterlagen, die Sie für die Beantragung der Umschreibung benötigen, finden Sie im folgenden Abschnitt.

Informationen zur Dienstleistung:

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin:

Online-Terminvereinbarung

Die Terminvergabe kann für maximal zwei Monate im Voraus erfolgen. Sollte Ihnen aktuell kein Termin angeboten werden, sind alle Termine in den kommenden Wochen ausgebucht.