Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fuehrerschein_d115.php 16.09.2024 10:34:25 Uhr 21.11.2024 10:24:35 Uhr |
Führerschein
Die Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet Ihre Anliegen zu Fahrerlaubnis und Führerschein. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den verschiedenen Dienstleistungen.
Besuch der Fahrerlaubnisbehörde nur mit Termin
Der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde bleibt auch weiterhin ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.
Für Ihr Anliegen bei der Fahrerlaubnisbehörde können Sie die Terminreservierung nutzen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Individuelle, personenbezogene Fragen sind grundsätzlich persönlich zu klären und werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch beantwortet.
- Antrag per Post möglich:
- Führerschein mit 17 beantragen
- EU-Führerschein beantragen
- EU-Führerschein erweitern (Ausnahme: Erweiterungen auf die Klasse D1, D1E, D, DE) und
- Pflichtumtausch Führerschein.
- Bitte übersenden Sie kein Bargeld.
- Bei allen anderen Anliegen an die Fahrerlaubnisbehörde ist ein persönliches Erscheinen erforderlich und es müssen Personaldokumente (Ausweis, Pass) vorgelegt werden.
- Antrag auf Erteilung, Erweiterung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: Es muss in jedem Fall ein Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (9 Unterrichtseinheiten) nach § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgelegt werden. "Alte" Nachweise über eine Schulung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (8 Unterrichtseinheiten) werden nicht mehr anerkannt. Ausgenommen hiervon sind Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder D. Ebenfalls ausgenommen sind die der Klasse C1, wenn diese nach dem 30. Juni 1999 erteilt wurde.
- Hinweise zur Verwendung des ukrainischen Führerscheins im deutschen Straßenverkehr finden Sie hier.
- Informationen zum Pflichtumtausch in EU-Kartenführerscheine finden Sie in dem Informationsblatt zum Pflichtumtausch Führerschein und unter dem Punkt "Führerschein (pflicht)umtauschen"
Führerschein beantragen/ Applying for a driving licence
Führerschein mit 17 beantragen
EU-Führerschein beantragen
Internationalen Führerschein beantragen
Führerschein umschreiben/ Re-registering a foreign driving licence
Behördenführerschein umschreiben
ausländischen Führerschein umschreiben
Führerschein ersetzen
Führerschein gestohlen melden
Führerschein wegen Verlust ersetzen
Führerschein wegen Unleserlichkeit ersetzen
Führerschein wiederbekommen nach Entzug
Führerschein ändern oder erweitern
Führerschein ändern
EU-Führerschein erweitern
Führerschein (pflicht)umtauschen
Führerschein umtauschen
Pflichtumtausch Führerschein
Führerschein verlängern
Führerschein zurückgeben
Führerschein zurückgeben
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
Führerschein Fahrgastbeförderung verlängern
Sonstiges
Führerschein Karteikartenabschrift beantragen
Kontakt
Fahrerlaubnisbehörde (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Sicherheitsangelegenheiten
Besucheranschrift
Hauboldstraße 7
01239 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Freitag | 9 bis 12 Uhr |
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. |
HOTLINE Fahrerlaubnisbehörde
Telefon 0351-4888099