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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fahrgastbefoerderung.php 05.03.2025 14:20:06 Uhr 14.03.2025 20:57:48 Uhr

Fahrgastbeförderung (FzF) beantragen oder verlängern

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist erforderlich, wenn Personen gegen Entgelt oder gewerblich in einem Pkw befördert werden sollen.

Wenn Sie als Taxifahrer, Chauffeure, Mietwagenfahrer oder Krankenwagenfahrer Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördern möchten, brauchen Sie eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn für die Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Gleiches gilt, wenn Sie einen Pkw im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen oder im gebündelten Bedarfsverkehr fahren möchten.

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel auf fünf Jahre befristet. Für eine Verlängerung müssen Sie erneut eine ärztliche Untersuchung sowie weitere Nachweise einreichen. Alle Voraussetzungen sowie die benötigten Unterlagen für Ihren Antrag finden Sie im folgenden Abschnitt.

Informationen zur Dienstleistung:

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin:

Online-Terminvereinbarung

Die Terminvergabe kann für maximal zwei Monate im Voraus erfolgen. Sollte Ihnen aktuell kein Termin angeboten werden, sind alle Termine in den kommenden Wochen ausgebucht.