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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6321.php 05.12.2024 09:20:32 Uhr 21.12.2024 17:49:55 Uhr

Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde

Erreichbarkeit - Weihnachten und Jahreswechsel

Die Bußgeldbehörde hat in der Zeit vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 geschlossen.

Führerscheinabgaben sind zusätzlich auch am 20. Dezember 2024 (Freitag) von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Wir bitten um vorherige Terminabsprachen.

Schriftstücke, die zur Wahrung einer Frist einen Eingangsstempel erhalten sollen, können in den Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19 eingeworfen werden.

Für Führerscheinabgaben aufgrund eines Bescheides der Bußgeldbehörde Dresden, besteht die Möglichkeit, den Fristenbriefkasten des Neuen Rathauses, Dr.-Külz-Ring 19 zu nutzen. Bitte versehen Sie zur eindeutigen Zuordnung Ihr Schriftstück zwingend mit unserem Aktenzeichen und adressieren es an die Bußgeldbehörde Dresden.

Bitte kennzeichnen Sie den Briefumschlag unbedingt mit dem Hinweis „Achtung Führerschein innenliegend!“.

Bitte beachten Sie, dass bei Versendung des Führerscheines mit der Post (Empfehlung per Einlieferungsbeleg), die Fahrverbotsfrist erst mit Posteingang in der Behörde beginnt; die Postlaufzeit zählt nicht in die Verwahrfrist!

Persönliche Vorsprachen im Fundbüro

Dienstag und Donnerstag besteht in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Möglichkeit zur Vorsprache im Fundbüro in der Theaterstraße 13 ohne Termin. Darüber hinaus sind persönliche Vorsprachen im Fundbüro nur nach vorheriger Terminvereinbarung und (schriftlicher) Terminbestätigung möglich. Anliegen können zudem Montag und Mittwoch von 13 bis 15 Uhr unter der HOTLINE des Fundbüros 0351-4885996 sowie jederzeit unter der E-Mail-Adresse fundbuero@dresden.de vorgetragen werden.

Verlustanzeigen können über das Online-Formular unter www.dresden.de/fundbuero gestellt werden.

Persönliche Vorsprachen in der Bußgeldbehörde

In der Bußgeldbehörde (Lingnerallee 3, Südeingang) sind persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und (schriftlicher) Terminbestätigung innerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten möglich. Bürgerinnen und Bürger werden im eigenen sowie im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, ob ein persönlicher Behördentermin notwendig ist oder ob Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zu klären sind.

Im Gebäudekomplex Lingnerallee gibt es keine Möglichkeit der Barzahlung, so dass vor Ort ausschließlich bargeldlose Zahlung (EC- oder Kreditkarten) akzeptiert wird.

Für Anhörungen im Bußgeldverfahren kann die Online-Anwendung unter anhoerung.dresden.de genutzt werden. Einsprüche können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an bussgeldstelle@dresden.de eingelegt werden. 

In der Bußgeldbehörde werden ausschließlich im Stadtgebiet Dresden begangene Ordnungswidrigkeiten sowohl im ruhenden und fließenden Verkehr (Parkverstöße, Fahren bei Rot, Geschwindigkeitsübertretungen) als auch allgemeine Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen) bearbeitet.

Diese können durch Bedienstete des Ordnungsamtes (Verkehrsüberwachung, Stadtordnungsdienst), durch die Polizei, durch Anzeigen von Privatpersonen oder durch andere Ämter und Einrichtungen (z.B. Lebensmittelhygiene, Bauaufsicht, Schulverwaltungsamt) festgestellt und zur Anzeige gebracht werden. 

Der Abteilung ist außerdem das städtische Fundbüro zugeordnet.

Das Bürogebäude Lingnerallee 3 von außen. Im Hintergrund das Neue Rathaus.
Das Bürogebäude Lingnerallee 3 von außen. Im Hintergrund das Neue Rathaus.