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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6321.php 14.04.2025 15:12:33 Uhr 14.05.2025 00:54:53 Uhr

Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde

Ihr Besuch in der Behörde

In der Bußgeldbehörde (Lingnerallee 3, Südeingang) sind persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und (schriftlicher) Terminbestätigung innerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten möglich. Bürgerinnen und Bürger werden im eigenen sowie im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, ob ein persönlicher Behördentermin notwendig ist oder ob Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zu klären sind.

Im Gebäudekomplex Lingnerallee gibt es keine Möglichkeit der Barzahlung, so dass vor Ort ausschließlich bargeldlose Zahlung (EC- oder Kreditkarten) akzeptiert wird.

Für Anhörungen im Bußgeldverfahren kann die Online-Anwendung unter anhoerung.dresden.de genutzt werden. Einsprüche können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an bussgeldstelle@dresden.de eingelegt werden. 

In der Bußgeldbehörde werden ausschließlich im Stadtgebiet Dresden begangene Ordnungswidrigkeiten sowohl im ruhenden und fließenden Verkehr (Parkverstöße, Fahren bei Rot, Geschwindigkeitsübertretungen) als auch allgemeine Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen) bearbeitet.

Diese können durch Bedienstete des Ordnungsamtes (Verkehrsüberwachung, Stadtordnungsdienst), durch die Polizei, durch Anzeigen von Privatpersonen oder durch andere Ämter und Einrichtungen (z.B. Lebensmittelhygiene, Bauaufsicht, Schulverwaltungsamt) festgestellt und zur Anzeige gebracht werden. 

Der Abteilung ist außerdem das städtische Fundbüro zugeordnet.

Das Bürogebäude Lingnerallee 3 von außen. Im Hintergrund das Neue Rathaus.
Das Bürogebäude Lingnerallee 3 von außen. Im Hintergrund das Neue Rathaus.