Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/zahlung_bussg_verw.php 25.01.2018 09:55:13 Uhr 23.11.2024 11:16:16 Uhr |
Zahlungsinformation zu Verwarnungen und Bußgeldern
Bitte geben Sie bei der Bezahlung Ihres Verwarnungs- oder Bußgeldes zwingend das Aktenzeichen/ Verwendungszweck (5999..., 5743...) an, damit eine eindeutige Zuordnung der Zahlung erfolgen kann.
Sollten Sie Ihr Anschreiben verlegt haben, ist auch die Angabe des Kfz-Kennzeichens oder des Namens hilfreich. Die rechtzeitige Zuordnung eines eingezahlten Verwarnungsgeldes verhindert die Erstellung eines Bußgeldbescheides.
Bei Verwarnungsgeldern im ruhenden und fließenden Verkehr können Sie einfach und bequem online bezahlen. Nutzen Sie dafür das Portal „Online-Anhörung". Die notwendigen Zugangsdaten finden Sie auf dem Schreiben der Bußgeldbehörde. Zur Online-Anhörung
Sonst verwenden Sie bitte folgende Kontodaten:
Zahlungsempfänger | Landeshauptstadt Dresden |
IBAN | DE45 8505 0300 3120 0000 26 |
BIC | OSDDDE81XXX |
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Bareinzahlung. Auch in diesem Fall ist die Angabe des Kassenzeichens zwingend erforderlich. Bringen Sie möglichst das Schreiben der Bußgeldbehörde mit, damit eine eindeutige Zuordnung der Zahlung erfolgen kann.
Die Überweisung mittels anderer Zahlungsarten wie PayPal ist nicht zulässig. Diese Zahlungen werden nicht entgegen genommen.