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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/parkverstoesse_falschparker.php 22.10.2024 09:19:37 Uhr 21.11.2024 16:00:03 Uhr

Parkverstöße, Falschparker

Unzulässig haltende oder parkende Fahrzeuge können nicht nur ein erhebliches Ärgernis darstellen (z. B. Parken vor einer Grundstückseinfahrt), sondern auch gefährliche, bisweilen lebensbedrohliche Situationen provozieren, wenn z. B. Rettungsfahrzeuge an der Durchfahrt behindert werden.

Wo darf nicht geparkt und gehalten werden?

Grundsätzlich darf überall dort gehalten und geparkt und werden, wo es nicht verboten ist. Das heißt aber nicht, dass Sie Ihr Kraftfahrzeug überall dort abstellen dürfen, wo kein Verbotsschild steht. Denn neben den durch Verkehrszeichen angeordneten Park- und Haltverboten gibt es auch noch die sogenannten gesetzlichen Park- und Haltverbote, welche aus § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervorgehen und in der Regel ohne ein entsprechendes Verkehrsschild wirksam sind. So ist z. B. das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten und das Parken vor Bordsteinabsenkungen unzulässig.

Bereits das Halten ist z. B. im Bereich von scharfen Kurven oder auf Bahnübergängen verboten. In Bereichen, in denen ein Haltverbot gilt, ist gleichzeitig auch das Parken untersagt.

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Parkverstöße werden in der Regel durch die Angestellten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) oder durch die Polizei erfasst und zur Bearbeitung an die Bußgeldbehörde übergeben.

Parkverstöße melden

Als Privatperson haben Sie die Möglichkeit, Parkverstöße entweder dem Gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) zu melden – dann wird in der Regel eine Kontrolle durch den Streifendienst veranlasst – oder eine Privatanzeige bei der Bußgeldbehörde zu erstatten.

Meldungen von ordnungswidrigem Parken

Konkrete Meldungen von Parkverstößen können Sie unter der Rufnummer 0351/ 488-6333 direkt an die Führungs- und Einsatzzentrale des GVD richten. Diese kann daraufhin eine Kontrolle durch den Streifendienst veranlassen.

Möchten Sie allgemein die Kontrolle eines bestimmten Bereichs, weil dort z. B. gehäuft Verkehrsordnungswidrigkeiten auftreten oder haben Sie weitere Hinweise? Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an ordnungsamt-gvd@dresden.de.

Kontakt

Führungs- und Einsatzzentrale (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst


Privatanzeigen

Stellen Sie einen konkreten Halt- oder Parkverstoß (z. B. Parken vor einer Feuerwehrzufahrt) fest, können Sie auch eine Privatanzeige erstatten. Dafür steht ein Online-Formular zur Verfügung, mit dem die Verkehrsordnungswidrigkeit direkt bei der Bußgeldbehörde angezeigt werden kann. Im Gegensatz zur Meldung eines Parkverstoßes sind Sie bei der Privatanzeige selbst Anzeigende/r, d. h. Sie sind im anschließenden Ordnungswidrigkeitenverfahren Zeuge/Zeugin.

Kontakt

Verwaltung und Bußgeldbehörde (Abt.)

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt