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Schulgesundheitspflege
Was wird zum Schutz der Gesundheit getan?
Gesundheit ist eine Grundlage für schulischen Erfolg. Alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern haben einen Anspruch auf Beratung und medizinische Begleitung im Rahmen der Schulgesundheitspflege. Zuständig dafür sind die Gesundheitsämter. In der Landeshauptstadt Dresden werden die Aufgaben der Schulgesundheitspflege durch den Kinder- und Jugendärztlichen und den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst übernommen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung – SächsSchulGesPflVO.
Schulaufnahmeuntersuchung
Die ärztliche Schulaufnahmeuntersuchung ist eine gesetzliche und kostenfreie Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schulbeginn. Sie findet nach der Schulanmeldung im Zeitraum von September bis Januar statt. Für die Durchführung ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst zuständig.
Die Schulaufnahmeuntersuchung ist in Sachsen standardisiert. Sie erfolgt anhand eines Entwicklungsscreenings und einer körperlichen Untersuchung. In einer spielerischen Untersuchung werden schulrelevante Entwicklungsbereiche beurteilt.
Schulärztliche Untersuchung
Die schulärztliche Untersuchung ist eine Vorsorgeuntersuchung für Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 an allen öffentlichen Schulen. An Förderschulen finden zusätzliche Untersuchungen in der Regel in zweijährigem Abstand statt.
Eine Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und kostenfrei. Eltern können auf Wunsch daran teilnehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Untersuchung beim Kinder- oder Hausarzt nach den gleichen Kriterien durchführen zu lassen. In diesen Fällen ist der Schulleitung bis zum Tag der schulärztlichen Untersuchung eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchung in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. Entstehende Kosten müssen in diesem Fall durch die Eltern getragen werden.
Schulen in freier Trägerschaft können ein Untersuchungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erhalten.
Schulzahnärztliche Untersuchung
Die kostenfreien Schulzahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen werden für Schülerinnen und Schüler in der Regel in den Klassen 1 bis 7 angeboten. Sie haben das Ziel, die Mundgesundheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern und orale Erkrankungen zu vermeiden. Ergänzend dazu führen die Teams des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes zahnärztliche Gruppenprophylaxen durch. Hier stehen die Wissensvermittlung rund um den Zahn, Aufklärung über zahngesunde Ernährung und Mundhygiene sowie Zahnputzübungen im Vordergrund.
Schulsportbefreiungen
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft. Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum ist eine Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage der ärztlichen Zeugnisse verzichtet werden.
siehe auch Entschuldigungspflicht
Schutzimpfungen
Impfungen schützen Sie und die Menschen in Ihrer Umgebung vor ansteckenden Krankheiten. Sie gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Bei Vorlage des Impfausweises zur schulärztlichen Untersuchung kontrolliert der Kinder- und Jugendärztliche Dienst den Impfstatus und gibt Empfehlungen zu nach anstehenden Impfungen. Neben dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst bietet auch die Impfstelle des Gesundheitsamtes Beratungen und die Durchführung von Impfungen an.
Beratungsstellen und Ambulanzen
Unabhängig vom regelmäßigen Besuch in den Schulen können Eltern und ihre Kinder in die Beratungsstellen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes und die Ambulanzen der Kinder- und Jugendzahnklinik kommen, z. B. wenn eine der Schuluntersuchungen verpasst wurde oder wenn sich andere gesundheitliche Probleme, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, ergeben haben.
Begutachtungen und amtsärztliche Stellungnahmen
Während der Schulzeit könne auch Themen wie sonderpädagogischer Förderbedarf, Beantragung von Schülerbeförderungskosten oder das Ruhen der Schulpflicht relevant werden. Das Gesundheitsamt bietet hierzu ebenfalls Beratung und Begutachtungen an.
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