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https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/kindergesundheit/untersuchungen/schulsportbefreiung.php 26.07.2024 15:26:11 Uhr 21.12.2024 12:35:01 Uhr

Schulsportbefreiung

Ab einer Dauer von vier Wochen müssen Schulsportbefreiungen durch das Gesundheitsamt bestätigt werden.

Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.

Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum ist eine Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst erforderlich. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.

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