Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/auswaertige-unterkunft.php 10.03.2025 13:16:58 Uhr 02.04.2025 01:08:05 Uhr |
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Finanzielle Unterstützung zur außerhäuslichen Unterkunft
Wer kann Unterstützung erhalten?
Schülerinnen und Schüler einer Berufsschule oder einer Schule mit Internat, die aufgrund unzumutbarer täglicher Wege nicht zu Hause wohnen können, haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre Unterbringung zu beantragen. Die Regelungen hierzu sind in der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULeistVO) festgelegt, die seit dem 27. Juli 2018 gilt.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist am Hauptwohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers zu stellen. In Dresden ist das Amt für Schulen zuständig.
Voraussetzungen für die Unterstützung
Entscheidend ist die Gesamtwegezeit, also die Zeit für den Hin- und Rückweg zur Schule, einschließlich Wartezeiten und Umstiege bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Mindestzeiten betragen:
- Berufsschule: mindestens 180 Minuten
- Berufsschule für Personen mit Behinderung: mindestens 130 Minuten
- Internat: mindestens 120 Minuten
- Internat für Personen mit Behinderung: mindestens 90 Minuten
Finanzielle Unterstützung: Höhe und Antrag
Für Berufsschülerinnen und -schüler:
- 16 Euro pro Unterrichtstag bei notwendiger Unterbringung außerhalb des Wohnorts
- Auszahlung erfolgt nachträglich nach jedem Schulhalbjahr
- Falls der Unterricht beide Halbjahre umfasst, sollte der Antrag erst im zweiten Halbjahr gestellt werden
- Schulhalbjahre: 1. August bis 31. Januar (1. Halbjahr) und 1. Februar bis 31. Juli (2. Halbjahr)
Für Internatsschülerinnen und Internatsschüler:
- 195 Euro pro Monat bei notwendiger Unterbringung außerhalb des Wohnorts
- Auszahlung erfolgt nachträglich nach jedem Schulquartal
- Schulquartale:
- 1. Schuljahresquartal: vom 1. August bis zum 31. Oktober
- 2. Schuljahresquartal: vom 1. November bis zum 31. Januar
- 3. Schuljahresquartal: vom 1. Februar bis zum 30. April
- 4. Schuljahresquartal: vom 1. Mai bis zum 31. Juli
Wie werden andere Leistungen angerechnet?
Für Berufsschülerinnen und -schüler:
- Falls bereits öffentliche Zuschüsse für Unterkunft oder Verpflegung genutzt oder nicht beantragt wurden, werden diese auf die finanzielle Unterstützung nach der SächsSchulULeistVO angerechnet.
- Ausnahme: Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird nicht angerechnet.
Für Internatsschülerinnen und -schüler (ab Klasse 10):
- BAföG kann zusätzlich zur Unterstützung nach der SächsSchulULeistVO bezogen werden.
- Die BAföG-Leistungen werden jedoch auf die Unterstützung angerechnet.
- Falls ein Elternteil oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe erhält, kann die Unterstützung auf bis zu 295 Euro pro Monat erhöht werden. Voraussetzung ist, dass die tatsächlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten höher als 195 Euro pro Monat sind. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger als 195 Euro bzw. 295 Euro, wird nur die tatsächlich entstandene Summe erstattet.
Antragsformulare
- Antrag für Berufsschüler/-innen zur finanziellen Unterstützung bei auswärtiger Unterbringung (*.pdf, 163 KB)
- Merkblatt finanzielle Unterstützung außerhäußliche Unterbringung (Berufsschule) (*.pdf, 6 MB)
- Antrag für Internatsschüler/-innen zur finanziellen Unterstützung bei auswärtiger Unterbringung (*.pdf, 150 KB)
- Merkblatt finanzielle Unterstützung außerhäußliche Unterbringung (Internat) (*.pdf, 6 MB)
Antragsstelle
Die Anträge sind mit den in dem jeweiligen Antragsformular genannten Unterlagen an folgende Anschrift zu richten:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Schulen
Sachgebiet Schülerfürsorge
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Kontakt
Amt für Schulen
Landeshauptstadt Dresden
Besucheranschrift
Hertha-Lindner-Str. 17
01067 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Amtsleiterin Amt für Schulen
Dr. Katrin Düring
Hertha-Lindner-Straße 17
Etage/Raum 2/083
01067 Dresden
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