Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/rat-und-hilfe.php 23.08.2019 13:44:19 Uhr 21.12.2024 14:25:27 Uhr |
Rat und Hilfe
Wo gibt’s Rat und Hilfe, wenn Entscheidungen zur Schullaufbahn anstehen oder wenn der Schüler/die Schülerin Schwierigkeiten hat?
In der Schule
Mit Fragen und Sorgen sollten sich Eltern immer zuerst an die Lehrer (Klassenlehrer, Fachlehrer, Tutor oder Schulleiter) ihres Kindes wenden. Die Lehrer kennen ihre Schüler und auch die Schullandschaft; sie haben Erfahrungen, vermitteln Kontakte, helfen bei Problemen.
Nach dem Sächsischen Schulgesetz ist die Schule verpflichtet, die Erziehungsberechtigten und Schüler in Fragen der Schullaufbahn zu beraten und ihnen bei der Wahl der Bildungsmöglichkeiten entsprechend den Anlagen und Fähigkeiten des Einzelnen zu helfen.
Bei pädagogischen und organisatorischen Problemen können sich Eltern auch an die Elternräte und Schüler an die Schülerräte wenden. Informationen dazu finden Sie hier.
Schulsozialarbeiter werden bereits seit einigen Jahren an allen Schularten (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, BSZ und Förderschulen) eingesetzt. Sie stehen den Schülern als Ansprechpartner zur Verfügung, lösen mit ihnen gemeinsam Probleme oder vermitteln Kontakte. Mit der Einführung des neuen Sächsischen Schulgesetzes soll ab dem 1. August 2018 Schulsozialarbeit an den Oberschulen vorgehalten werden.
Im Förderunterricht
Förderunterricht wird zusätzlich zum Stundenplan in den Schulen angeboten und ermöglicht die Betreuung der Schüler in kleinen Gruppen.
Die Grundschulen erteilen Förderunterricht vor allem in Deutsch und Mathematik, in den Oberschulen und an Gymnasien konzentriert er sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache. Die Gruppen werden nach Bedarf eingerichtet.
An Grundschulen sind die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am kostenlosen Förderunterricht verpflichtet. In Oberschulen und Gymnasien ist er freiwillig und kostenlos, jedoch verpflichtet die schriftliche Anmeldung der Eltern den Schüler zu regelmäßiger Teilnahme im vereinbarten Zeitraum.
Auch gemeinnützige Vereine und private Anbieter erteilen Förder- oder weiterführenden Unterricht, der aber meist mit Kosten verbunden ist.
Beim Beratungslehrer
In fast jeder Schule ist ein Beratungslehrer tätig. Er ist für die Fragen von Eltern, Schülern und Lehrern gleichermaßen offen, organisiert Informationsveranstaltungen, gibt Informationsmaterial aus und führt individuelle Gespräche.
Seine Beratung konzentriert sich vor allem auf Schullaufbahn und Bildungsweg, Berufs- und Studienorientierung, die Hilfe bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten, Aufklärung über gesunde Lebensweise, Sucht, Drogen, Aids, Sekten und Gewalt. Der Beratungslehrer vermittelt auch Kontakte zu Ämtern (insbesondere zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes, zum Jugendamt und zum Sozialamt), Beratungsstellen (z. B. zu Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Drogen-und Suchtberatungsstellen, Berufs- und Studienberatungsstellen der Agentur für Arbeit, Kammern und Hochschulen), Initiativen (z. B. Selbsthilfegruppen) und Beauftragten (z. B. Kirchlicher Sektenbeauftragter).
Informationen und Unterstützung bei der Berufsorientierung sind außer über den Beratungslehrer auch direkt bei den Beratungsstellen zu bekommen, so etwa im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit Dresden, bei der Industrie- und Handelskammer Dresden, der Handwerkskammer Dresden oder beim JugendBeratungsCenter.
Beim Schularzt oder Schulpsychologen
Leiden Kinder unter Schulangst, Ess-Störungen, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Kontaktschwierigkeiten, Leistungsdruck oder Konzentrationsstörungen, zeigen sie Verhaltensauffälligkeiten, sind sie aggressiv oder depressiv, können sie Konflikte (z. B. in der Familie: Trennung der Eltern, Arbeitslosigkeit, Gewalterlebnisse, Verlust durch Tod) nicht mehr verarbeiten, dann sollten sie dem Schularzt oder Schulpsychologen vorgestellt werden.
Möchte ein minderjähriger Schüler allein beraten werden, so ist dies auch ohne Zustimmung der Eltern zulässig. Ein Überweisungsschein ist nicht erforderlich.
Beim Schularzt oder Schulpsychologen erhalten Eltern und Kinder über Vermittlung der Schule individuelle Hilfe, die vor allem verhindern soll, dass sich Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen verfestigen. Die Beratungen und empfohlenen Therapien sind kostenlos und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Berufsinformationszentrum (BIZ)
der Agentur für Arbeit Dresden
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Eine telefonische Terminabsprache ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden. Während der Beratungsgespräche und in unserer Abwesenheit sind Anrufbeantworter geschaltet. Eine Beratung außerhalb der Öffnungszeiten ist nur mit Termin möglich.
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