Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/anmeldung.php 29.11.2023 20:18:27 Uhr 21.12.2024 14:06:59 Uhr |
Anmeldung
Anmeldepflicht
Die Eltern sind nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Paragraf 31, Absatz 1) verpflichtet, ihr Kind an einer Schule anzumelden.
Anmeldung...
... von Schulanfängern
... von Grundschülern nach erfolgter Einschulung (z. B. infolge eines Umzuges)
Die Anmeldung Ihres Kindes hat an einer Schule innerhalb des für Sie zuständigen Schulbezirkes zu erfolgen. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie wünschen, dass Ihr Kind eine kommunale Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes oder eine Schule in freier Trägerschaft besucht.
Welchem Schulbezirk Ihre persönliche Anschrift zugeordnet ist, erfahren Sie im Grundschulfinder.
Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers, die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde sowie das letzte Schulzeugnis des Kindes mitzubringen.
... an einer weiterführenden Schule (Oberschule/ Gymnasium)
Die Anmeldetermine für die Klassenstufe 5 werden durch das Staatsministeriums für Kultus festgesetzt und öffentlich bekannt gegeben. Detaillierte Ausführungen zur Anmeldung für die Klassenstufe 5 erhalten Sie unter der Frage: Schullaufbahn-Entscheidung: Verschiedene Wege nach der vierten Klasse – welchen nehmen?
... an einer Förderschule
Sofern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, sind die Eltern verpflichtet ihr Kind an einer Förderschule des im Bescheid des Landesamtes für Schule und Bildung festgelegten Förderschultyps oder an einer geeigneten Förderschule in freier Trägerschaft anzumelden.
Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs umfasst die Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über die notwendige Förderung. Es kann von einer Grundschule im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, von der Schule, die der Schüler besucht, oder den Eltern beim Landesamt für Schule und Bildung beantragt werden.
... an einer berufsbildenden Schule
Zur Anmeldung ist der Berufsschule das letzte Schulzeugnis in beglaubigter Kopie zu übergeben.
Informationen zur Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Berufsschulplatz für Ihr Kind erhalten Sie im Ratgeber "Wege zum Beruf" des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Auszubildende werden abweichend von der grundsätzlichen Anmeldepflicht der Eltern durch ihre Ausbilder angemeldet.
... von Kindern, die aus dem Ausland zuziehen und die deutsche Sprache (noch) nicht beherrschen
Kontakt
Schülerfürsorge (SG)
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Amt für Schulen
Abt. Zentrale Dienste
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Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
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Referat Grund- und Förderschulen
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Fax 0351-8439301
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