Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/kinder-ausland.php 05.07.2024 08:26:41 Uhr 21.12.2024 14:00:43 Uhr |
Kinder aus dem Ausland
Schulpflicht
Für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen wohnen, besteht eine gesetzliche Schulpflicht. Sie umfasst den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule.
Auch die Kinder von in Dresden lebenden ausländischen Bürgern sind schulpflichtig. Sie werden schrittweise an den Schulalltag herangeführt und bis zu ihrer vollen Integration speziell gefördert.
Zur Erfüllung ihrer Schulpflicht können die Kinder eine öffentliche Schule oder eine genehmigte Ersatzschule besuchen.
Mit der Internationalen Schule Dresden hat die Stadt außerdem besondere Möglichkeiten für Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien zu bieten.
Schon im Vorschulteil lernen die Kinder durch Spielen und zielgerichtete Beschäftigungskonzepte, sich auf Englisch mitzuteilen und zu verstehen. Ein umfassendes Muttersprachkonzept rundet das Programm ab.
Seit dem Jahr 2004 schließen Absolventen die 12. Klasse in der Internationalen Schule Dresden mit dem International Baccalaureate-Diplom ab.
Besondere Bildungsberatung
Die Besondere Bildungsberatung ist eine wichtige Maßnahme zur Integration von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache in den Schulalltag. Das Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, informiert Eltern und Kinder über Bildungsmöglichkeiten im Freistaat Sachsen und berät individuell zur Schullaufbahn. Darüber hinaus prüfen die zuständigen Referenten des Landesamtes für Schule und Bildung ob die Notwendigkeit des Besuches einer Vorbereitungsklasse (siehe Punkt „Vorbereitungsklasse“) besteht und ob eine Förderung der Herkunftssprache gewünscht wird. Die Eltern dieser Kinder sind daher verpflichtet, ihre schulpflichtigen Kinder zur Besonderen Bildungsberatung im Landesamt für Schule und Bildung, Standort Dresden, anzumelden, bevor die Kinder eine Schule besuchen können.
Zur Besonderen Bildungsberatung sind mitzubringen:
- Ausweis oder Pass des Sorgeberechtigten, der die Anmeldung vornimmt
- Meldebescheinigung des Kindes
- letztes Schulzeugnis, das dem Schüler im Herkunftsland ausgestellt wurde
Vorbereitungsklasse
Alle Schüler verschiedener Nationalitäten, die die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen, besuchen zuerst eine »Vorbereitungsklasse«. Hier lernen sie Deutsch als Zweitsprache und bereiten sich auf den Übergang in die Regelklasse vor.
Ein Betreuungslehrer begleitet die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg ihrer schulischen Eingliederung.
Schrittweise Integration - Herkunftssprachlicher Unterrricht
Das vorhandene Sprachpotenzial der Kinder, die zwei- und mehrsprachig aufwachsen, wird als Begabung wahrgenommen und bestmöglich gefördert. Deshalb bietet der Freistaat Sachsen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen für diese Kinder einen freiwilligen herkunftssprachlichen Unterricht an. Informationen zu diesem Unterricht erhalten die Eltern von den Schulen.
Schuluntersuchung
Die Gesundheit ist eine wichtige Basis für das Lernen unserer Kinder. Deshalb legt das Schulgesetz schulärztliche Untersuchungen fest. Ärzte des Gesundheitsamtes führen für alle Kinder im Vorschuljahr die Schulaufnahmeuntersuchungen durch.
Der Untersuchungszeitraum beginnt nach der Schulanmeldung und dauert einige Monate an. Terminangebote liegen während der Schulanmeldungen bereits vor. Mindestens ein Sorgeberechtigter begleitet dann das Kind während der Untersuchung. Die Untersuchung findet meist in einer Beratungsstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes statt. Die Untersuchung beinhaltet eine ganzheitliche körperliche Untersuchung (wie von den Vorsorgeuntersuchungen bekannt). In einer spielerischen Untersuchung werden schulrelevante Entwicklungsbereiche beurteilt. Eine Beratung der Eltern zu den vielen Fragen rund um den Schulbeginn und die Entwicklung des Kindes gehört dazu. Während der Schulzeit werden weitere schulärztliche Untersuchungen angeboten. Wenn Kinder wegen Erkrankungen häufig und/oder lange im Schulunterricht fehlen, kann der Kinder- und jugendärztliche Dienst in Beratungen und Begutachtungen einbezogen werden. Eltern können sich darüber hinaus gern zu gesundheitlichen Fragen und zum Schulbesuch im Gesundheitsamt beraten lassen.
Merkblätter Schulpflicht
- - deutsch (*.pdf, 529 KB)
- - deutsch (leichte Sprache) (*.pdf, 217 KB)
- - englisch (*.pdf, 131 KB)
- - spanisch (*.pdf, 526 KB)
- - farsi (*.pdf, 790 KB)
- - italienisch (*.pdf, 524 KB)
- - polnisch (*.pdf, 530 KB)
- - paschtu (*.pdf, 797 KB)
- - serbisch (*.pdf, 529 KB)
- - vietnamesisch (*.pdf, 400 KB)
Kontakt
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