Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/qualitaetsinitiativen/esf-kinder-staerken.php 18.10.2023 13:10:22 Uhr 21.12.2024 15:12:19 Uhr |
ESF-Förderprogramm "Kinder stärken 2.0."
SMK-ESF-Plus-Richtlinie „Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“
Kinder stärken 2.0.
Bereits in der ESF-Förderperiode von 2014 bis 2020 erfolgte eine Förderungvon 160 sächssichen Kindertageseinrichtungen durch das Programm „Förderung von Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen – Kinder stärken“. Diese Förderung endete zum 30. April 2022.
Im Rahmen der SMK-ESF-Plus-Richtlinie „Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen – Kinder stärken 2.0“ wird diese Unterstützung fortgeführt. Mit dieser Richtlinie wird im Freistaat Sachsen die Förderung 124 Kindertageseinrichtungen umgesetzt. Neben Kinderkrippen und Kindergärten erhalten nun auch Horte eine weitere zusätzliche Fachkraft. Finanziert wird das Programm mit insgesamt rund 17,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und mit Finanzmitteln vom Freistaat Sachsen. Ab 1. Juli 2023 können weitere 157 Kitas mit einer zusätzlichen Fachkraft im Umfang von 30 Wochenstunden unterstützt werden.
Ziel des Programmes ist es, Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen durch eine zusätzliche Förderung und Unterstützung gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die zusätzlichen Fachkräfte unterstützen diese Jungen und Mädchen bei der Überwindung von individuellen Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen. Durch die zusätzliche professionelle Begleitung werden die Kinder in ihrer Entwicklung gestärkt und erlernen Bewältigungsstrategien, um Erschwernisse zu überwinden und somit ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten zu können. Letztendlich profitieren davon alle Kinder der teilnehmenden Kindertageseinrichtungen. Für die betreffenden Einrichtungen bedeuten die zusätzlichen pädagogischen Fachkräfte eine Entlastung der bereits beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher sowie den Gewinn einer weiteren sozialpädagogischen Ressource für die Teams.
Die Auswahl der Kindertageseinrichtungen erfolgte anhand einer landesweiten Rangfolge unter Zugrundelegung sozialräumlicher und einrichtungsbezogener Kriterien. Die Landeshauptstadt Dresden konnte aufgrund der Förderung nun in 18 Kindertageseinrichtungen zusätzliche Fachkräfte einstellen.
Folgende 13 Kindertageseinrichtungen nehmen am Förderprogramm „Kinder stärken 2.0.“ teil:
- Hort der 129. Grundschule
- Hort der 93. Grundschule und der Schule am Landgraben
- Hort des Förderzentrums zur Lernförderung Georg-Palitzsch-Straße 42
- Hort LF Dinglingerschule
- Hort der Förderschule "Erich Kästner"
- Hort der 117. Grundschule
- Kindertagesstätte "Am Koitschgraben"
- Hort der 120. Grundschule Am Geberbach
- Hort der 19. Grundschule
- Hort des Förderzentrums zur Lernförderung A. S. Makarenko
- Hort des Förderzentrums Lernen "Baum-Stark"
- Kindertagesstätte "Jessener Straße 40 a"
- Hort der 14. Grundschule "Bunte Kinderwelt"
- Kindertagesstätte "Hopfgartenstraße 9“
- Kindertagesstätte "Holbeinstraße 111"
- Kindertagesstätte "MaximGorki-Str. 4"
- Kindertagesstätte "An der Schleifscheibe 16"
- Kindertagesstätte " Josephinenstraße 33"
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