Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sportfoerderung.php 03.11.2022 16:12:34 Uhr 21.11.2024 12:29:36 Uhr |
Sportförderung
Die vom Stadtrat beschlossene "Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Förderung des Sportes", kurz "Sportförderrichtlinie", regelt, in welcher Weise "der Bau, der Erhalt, die Verwaltung und die Betreibung der kommunalen Sportstätten" unterstützt wird. In der "Sportförderrichtlinie" wird auch erwähnt, zu welchen Konditionen kommunale Sportstätten, Bäder und Schulsporthallen genutzt werden können, wer wann Fahrtkostenzuschüsse beantragen darf, wie der Spitzensport gefördert wird, welche Zuschüsse es für bedeutsame Sportveranstaltungen gibt. Die Sportförderrichtlinie liegt hier auch zum Download bereit oder besuchen Sie die Seite der Sportförderung.
Der Eigenbetrieb Sportstätten gibt Auskünfte zum Vereinssport, zu Sportangeboten Dresdner Vereine, zu den Öffnungszeiten und zur Nutzung kommunaler Sportstätten und Schulsportanlagen.
Informationen über den Vereinssport, über Möglichkeiten der Vereinsgründung, zu Vereinssatzungen und -strukturen gibt es nicht nur beim Sportstättenbetrieb, sondern auch beim Stadtsportbund Dresden (Freiberger Straße 31, 01067 Dresden, Telefon 0351-2123830) und beim Landessportbund Sachsen (Marienallee 14, 01099 Dresden, Telefon 0351-800990).
Zur Förderung und Entwicklung des Sports in Dresden stiftet der Oberbürgermeister den "Sportpreis der Landeshauptstadt Dresden" und den "Förderpreis der Landeshauptstadt Dresden". Näheres regelt das "Statut zur Verleihung des Sport- und Förderpreises der Landeshauptstadt Dresden", das hier zum Download bereitliegt.