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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erklaerung-nach-dem-selbstbestimmungseintrag.php 14.03.2025 10:08:24 Uhr 17.03.2025 08:16:29 Uhr

Erklärung zum Geschlecht (Selbstbestimmungsgesetz)

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass diese Angabe geändert werden soll. Mit der Erklärung werden die Vornamen bestimmt, die die Person zukünftig führen will. Diese müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz werden im Sachgebiet Fortführung des Standesamtes Dresden aufgenommen. Wertvolle weiterführende Informationen zu den Auswirkungen der Erklärung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag

Sachgebiet Fortführung

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