Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erklaerung-nach-dem-selbstbestimmungseintrag.php 14.03.2025 10:08:24 Uhr 17.03.2025 06:16:38 Uhr |
|
Erklärung zum Geschlecht (Selbstbestimmungsgesetz)
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass diese Angabe geändert werden soll. Mit der Erklärung werden die Vornamen bestimmt, die die Person zukünftig führen will. Diese müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz werden im Sachgebiet Fortführung des Standesamtes Dresden aufgenommen. Wertvolle weiterführende Informationen zu den Auswirkungen der Erklärung erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Benötigte Formulare
Kosten
Sachgebiet Fortführung
Sachgebiet Fortführung
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt Abt. Standesamt
Besucheranschrift
Provianthofstraße 7
01099 Dresden
1. Etage rechts/ Zi. 112
Telefon
0351- 488 6780
E-Mail
3354@dresden.de
Öffnungszeiten
Montag
9 bis 12 Uhr
Dienstag
9 bis 12 Uhr,
13 bis 18 Uhr
Donnerstag
9 bis 12, 13 bis 18 Uhr
Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich