Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeiten.
Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Besitz einer Blauen Karte EU
-
mindestens 33 Monate Beschäftigung mit Blauer Karte, Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen oder adäquaten Vorsorgeaufwendungen und Sprachniveau A1 (GER) ODER
-
mindestens 21 Monate Beschäftigung mit Blauer Karte, Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen oder adäquaten Vorsorgeaufwendungen und Sprachniveau B1 (GER)
-
Selbstständige Sicherung des Lebensunterhaltes.
Die Landeshauptstadt Dresden ist Partner im Pilotprojekt AKZESS. Im Rahmen dieses Projektes sollen Hochqualifizierte im Sinne von § 19 Aufenthaltsgesetz innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung über ihr Aufenthaltsrecht erhalten. Weitere Informationen können Sie unter http://www.zuwanderung.sachsen.de/akzess erhalten.
Benötigte Dokumente
-
ausgefülltes Antragsformular
-
gültiger Pass und Kopie
-
Blaue Karte EU
-
1 aktuelles biometrisches Lichtbild
-
Mietvertrag und Kopie
-
Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
-
Nachweis der Krankenversicherung und Kopie
-
Nachweis einfacher Sprachkenntnisse in Deutsch
-
Nachweis der Beitragszahlung zur Rentenversicherung
Optionale Dokumente
-
Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in Deutsch
Kosten/Gebühren
Verwaltungsgebühren
Gebührenbeschreibung:
Bei der Antragstellung wird die Hälfte der Bearbeitungsgebühr i.H.v. 67,50 € erhoben. Bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist die zweite Hälfte der Gebühr zu entrichten.
Durchschnittliche Gebühren: 135,00 Euro
Frist
vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltsrechts
Zuständige Organisationseinheiten