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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/brexit.php 11.12.2020 13:34:56 Uhr 24.11.2024 03:12:56 Uhr

Brexit - Aufenthaltsanzeige

Veränderungen des Aufenthaltsstatus aufgrund des Brexits

Zum 01. Januar 2021 ergeben sich für britische Staatsangehörige aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union Veränderungen in ihrem Aufenthaltsstatus. Mit Ablauf der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Übergangsphase verlieren britische Staatsangehörige das Recht auf allgemeine Freizügigkeit innerhalb der EU, wie auch die Niederlassungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 ihren Wohnsitz im Bundesgebiet innehaben, das allgemeine Freizügigkeitsrecht rechtmäßig ausüben und über den 31. März 2021 hinaus auch hier leben werden, erhalten künftig ein Aufenthaltsrecht, welches sich an das Freizügigkeitsrecht anlehnt. Dieses Aufenthaltsrecht resultiert aus dem 2019 ausgehandelten Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien und kann befristet oder auch unbefristet sein. Zur Prüfung des weiteren Aufenthaltsstatus ist eine sogenannte „Aufenthaltsanzeige“ bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen, welche Sie als Anlage auf dieser Seite finden.

Sollten Sie ein in Dresden lebender britischer Staatsangehöriger sein, senden Sie die ausgefüllte Aufenthaltsanzeige bitte sobald als möglich

per E-Mail an akzess@dresden.de oder

postalisch an

Dresden Welcome Center
Schweriner Strasse 1
01067 Dresden.

Der Zeitraum zur Anzeige des bestehenden Aufenthaltes im Bundesgebiet und die daraus vorgesehene Ableitung von Aufenthaltsrechten ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Aufenthalt britischer Staatsangehöriger, welche bereits vor dem 01. Januar 2021 im Bundesgebiet lebten, erlaubt. Ebenso ist die Ausübung von Erwerbstätigkeiten erlaubt. 

Nach Eingang der Aufenthaltsanzeige wird die Zuordnung des weiteren Aufenthaltsstatus geprüft und ein persönlicher Termin zur Vorlage weiterer Unterlagen und Aufnahme biometrischer Daten vergeben. Ein zweiter Termin ist danach erforderlich, um das Aufenthaltsdokument abzuholen.

Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund des aktuellen Lockdowns noch keine Terminierungen vorgenommen werden. Sobald konkrete Planungen wieder möglich sind, werden Einladungen an die Betroffenen versendet.

Informationen zu den Fragen rund um den Brexit sind auch unter

Deutsch: www.bmi.bund.de/brexit-info
Englisch: www.bmi.bund.de/brexit-info-en

abrufbar.

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