Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6314.php 20.12.2024 10:50:42 Uhr 05.01.2025 18:49:28 Uhr

Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst

Die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst ist Ihr Ansprechpartner für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen in der Landeshauptstadt Dresden zu Themen wie:

  • Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum
  • Parken in öffentlichen Grünanlagen
  • Schutz von Kinderspielplätzen (Verunreinigung und missbräuchliche Nutzung, Rauchen, Trinken von Alkohol)
  • Lärmbelästigung
  • aggressives Betteln
  • Grillen/Abbrennen offener Feuer
  • Leinenzwang
  • Tierkot
  • Anliegerpflichten
  • ruhender Straßenverkehr
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • gefährliche Hunde
Gebäudeansicht Ortsamt Altstadt

Erreichbarkeit - Weihnachten und Jahreswechsel

Auch während der allgemeinen Betriebsruhe der Landeshauptstadt Dresden ist der Gemeindliche Vollzugsdienst im Dienst. Sie erreichen die Führungs- und Einsatzzentrale (FEZ) des Ordnungsamtes unter der Nummer (03 51) 4 88 63 33 an folgenden Tagen:

  • 23. Dezember 2024 von 7 bis 21 Uhr
  • 24. Dezember 2024 von 9 bis 14 Uhr
  • 27. Dezember 2024 von 7.30 bis 15 Uhr
  • 30. Dezember 2024 von 7.30 bis 15 Uhr.

Außerhalb der angegebenen Zeiten ist das Telefon auf das Führungs- und Lagezentrum der Polizei umgestellt.

Ab dem 2. Januar ist der Gemeindliche Vollzugsdienst wieder zu den bekannten Dienstzeiten im Einsatz.

E-Mails an ordnungsamt@dresden.de können erst ab dem 2. Januar 2025 wieder beantwortet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.