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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/hunde_herrenlos_d115.php 17.09.2024 10:19:44 Uhr 22.12.2024 19:54:10 Uhr

Herrenlose Hunde

Hund freilaufend melden

Allgemein
  • Leinenzwang besteht in Gebieten der Altstadt und der Neustadt, im Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", im Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel sowie bei Menschenansammlungen
  • Leinenzwang besteht grundsätzlich für Kampfhunde
Meldung eines freilaufenden Hundes
  • Meldung an Führungs- und Einsatzzentrale des Ordnungsamtes unter 0351 488 6333
  • genaue Orts- und Zeitangaben sowie Beschreibung des Hundes erforderlich
  • Meldung eines freilaufenden Hundes sollte nicht anonym sein
  • freilaufende Hunde werden ins Tierheim gebracht, insofern kurzfristig vor Ort kein Hundehalter ausfindig gemacht werden kann