Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/hunde_herrenlos_d115.php 17.09.2024 10:19:44 Uhr 22.12.2024 19:54:10 Uhr |
Herrenlose Hunde
Hund freilaufend melden
Allgemein
- Leinenzwang besteht in Gebieten der Altstadt und der Neustadt, im Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide", im Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge", im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel sowie bei Menschenansammlungen
- Leinenzwang besteht grundsätzlich für Kampfhunde
- Meldung an Führungs- und Einsatzzentrale des Ordnungsamtes unter 0351 488 6333
- genaue Orts- und Zeitangaben sowie Beschreibung des Hundes erforderlich
- Meldung eines freilaufenden Hundes sollte nicht anonym sein
- freilaufende Hunde werden ins Tierheim gebracht, insofern kurzfristig vor Ort kein Hundehalter ausfindig gemacht werden kann