Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Abschleppen_Fahrzeug.php 25.09.2024 09:21:43 Uhr 24.11.2024 04:18:49 Uhr |
Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen
Auskünfte darüber, ob Ihr Fahrzeug vom Gemeindlichen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes abgeschleppt wurde und wo es abzuholen ist, erhalten Sie jederzeit beim Ordnungsamt.
Nach Abschluss von Abschleppmaßnahmen gehen entsprechende Informationen an die Polizei, so dass dann alternativ auch dort Auskünfte möglich sind.
Ordnungsamt
Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst
Führungs- und Einsatzzentrale
Telefon: 0351-4886333
Polizeidirektion Dresden
Telefon: 0351-4832226
In eigener Sache - Informationen zu Abschleppmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum in Dresden
Liebe Dresdnerinnen und Dresdner, sehr geehrte Leserinnen und Leser,
unstrittig stellen Abschleppmaßnahmen ein Ärgernis für jeden Fahrzeugführer dar. Aufgrund zahlreicher Beschwerden nehmen wir diese zum Anlass, hiermit grundlegende Informationen zum Thema Abschleppen im öffentlichen Verkehrsraum zu geben.
Ausgangspunkt ist zunächst, dass die Benutzung des öffentlichen Raums Regeln unterworfen ist. Diese Regeln werden mittels Beschilderung bzw. Verkehrsschildern und Markierungen jedermann zur Kenntnis gegeben.
Auch Dritten ist unter Umständen ein Aufstellen von Verkehrszeichen im öffentlichen Straßenraum erlaubt, wenn diese im Besitz einer gültigen verkehrsrechtlichen Anordnung oder sonstigen verkehrsrechtlichen Erlaubnis des Straßen- und Tiefbauamts sind (z. B. bei Veranstaltungen, Baustellen, Umzüge usw.). Diese verkehrsrechtlichen Anordnungen oder Erlaubnisse berechtigen den Empfänger zur Aufstellung der Verkehrszeichen als sogenannte mobile Haltverbotsschilder.
Im Falle des Verstoßes gegen solch ein Verkehrszeichen dürfen diese Verstöße ausschließlich durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden oder die Polizeidirektion Dresden verfolgt werden, da es sich hierbei um eine staatliche Aufgabe handelt. Dies passiert zum weit überwiegenden Teil durch den Erlass von Verwarnungen oder Bußgeldbescheiden.
Teilweise ist in den vorliegenden Fällen jedoch das Abschleppen des betreffenden Fahrzeugs erforderlich. In diesem Fall beauftragt das Ordnungsamt oder die Polizei die Durchführung der Umsetzung. In der Regel führen die Behörden vor Einleitung einer Versetzung des Fahrzeugs eine Halterermittlung durch und versuchen, den Fahrzeughalter zu kontaktieren. Hierzu besteht aber keine Verpflichtung. Vielmehr liegt dies im pflichtgemäßen Ermessen der Bediensteten, mithin der Situation vor Ort. Diese Verfahrensweise findet sich im Sächsischen Polizeibehördengesetz bzw. Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz wieder.
Das Abschleppen erfolgt ausschließlich in örtlicher Nähe zum Abschlepport in den öffentlichen, parkgebührenfreien Verkehrsraum.
Die Stadt Dresden hat keine zentrale Sammel- bzw. Verwahrstelle.
Ein Abschleppen des Fahrzeugs zur „Verwahrstelle Dresden“ (Tharandter Str. 63, 01187 Dresden) oder einer anderen Sammelstelle erfolgt zu keinem Zeitpunkt im Auftrag des Ordnungsamtes oder der Polizei. Die „Verwahrstelle Dresden“ wird weder durch die Stadt Dresden betrieben noch besteht sonst eine geschäftliche Beziehung zu diesem Geschäftsort.
Im Falle des Abschleppens durch das Ordnungsamt oder die Polizei erhält der Fahrzeughalter einen sogenannten Kostenbescheid auf Grundlage des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Hierbei fallen in der Regel Kosten bis zu 400 Euro plus einer Verwaltungsgebühr von 100 Euro an.
Abschleppen durch Dritte/Private oder von Privatflächen
Sofern Dritte/Private im öffentlichen Verkehrsraum selbstständig Abschleppmaßnahmen beauftragen und hierfür Kostenersatz von den Fahrzeuginhabern von bis zu 900 Euro verlangen, handeln diese eigenmächtig bzw. nicht im Auftrag des Ordnungsamtes. Zur Frage von etwaigen Regress- oder Rückforderungsansprüchen kann die Landeshauptstadt Dresden keine Auskünfte geben. Wenden Sie sich hierzu gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt zur Beratung und Klärung auf dem Zivilrechtsweg.
Für Abschleppmaßnahmen von Fahrzeugen auf Privatflächen ist das Ordnungsamt nicht zuständig. Der Flächeneigentümer oder im Besonderen der Betreiber eines Parkplatzes kann - wie jeder andere Gewerbetreibende - selbst über die Höhe der Preise und die Regeln für die Gestaltung des Geschäftsbetriebes sowie die damit verknüpften Bedingungen entscheiden. Die Parkplatzbetreiber sind selbstständig und nicht im Auftrag und auch nicht in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Dresden tätig.
Kostenbescheide für Abschleppmaßnahmen
Informationen zur Kostentragung für das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen erteilt der Gemeindliche Vollzugsdienst.
Ansprechpartner:
Ordnungsamt
Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst
Sachgebiet Zentraler Innendienst
Theaterstraße 11 bis 15
Telefon: 0351-4886338
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit dem Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen werden von der Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes bearbeitet.
Ansprechpartner:
Ordnungsamt
Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde
Telefon: 0351-4885901
E-Mail: bussgeldstelle@dresden.de