Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/hunde_gefaehrl.php 15.07.2021 15:07:32 Uhr 22.12.2024 19:58:15 Uhr |
Gefährliche Hunde
Die Haltung eines Hundes einer gefährlichen Hunderasse bedarf der gesetzlichen Genehmigung der Landeshauptstadt Dresden.
Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sind
- formlose Anträge zur Haltung eines gefährlichen Hundes
- Meldungen zu Angriffen von Hunden
- Meldungen zu sonstigen Vorkommnissen in der Hundehaltung
an die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst zu richten.
Ordnungsamt
Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst
SG Zentraler Innendienst
Telefon
0351/488-6357, -6359, -6334
E-Mail
ordnungsamt-gvd@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Weitere Informationen
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Auf den Hund gekommen? Regeln für Hundehalter
(*.pdf,
558 KB)
In der Landeshauptstadt Dresden sind derzeit rund 14 000 Hunde registriert. Damit die Vierbeiner nicht zum Ärgernis für andere werden, müssen sich Frauchen und Herrchen an einige Regeln halten.
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Herrenlose Hunde
Informationen zum Leinenzwang und was bei herrenlosen freilaufenden Hunden zu tun ist.
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Hundesteuer
Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie diesen bei der Landeshauptstadt Dresden anmelden und Hundesteuer zahlen. Alle Informationen finden Sie hier.
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
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"Jeder Hund gehört in zuverlässige Hände"
(*.pdf,
196 KB)
Einblick in eine Sachkundeprüfung zum Halten Gefährlicher Hunde. Erschienen im Amtsblatt 2017.