Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6317.php 07.03.2025 23:10:41 Uhr 17.03.2025 08:06:24 Uhr

SG Stadtordnungsdienst I

Die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes sind neben dem Sachgebiet der Besonderen Einsatzgruppe und dem der Parkraum- und Geschwindigkeitsüberwachung Teil des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) des Ordnungsamtes. Zu ihren übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben gehört der Vollzug von Vorschriften über die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen, der Vollzug der Polizeiverordnung sowie der Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus ist der Stadtordnungsdienst auch für die Kontrolle der Vorschriften über die Beseitigung von Müllablagerungen sowie Zwangsentstempelungen und Führerscheineinzüge zuständig. Die Überwachung der Einhaltung verschiedener Satzungen der Landeshauptstadt Dresden (z. B. Grünanlagensatzung, Satzung über die Ausübung von Straßenkunst) gehört ebenso zu seinem Aufgabenspektrum.

Der Stadtordnungsdienst ist in zwei Sachgebiete unterteilt: den Stadtordnungsdienst I und den den Stadtordnungsdienst II. Beide Sachgebiete übernehmen identische Aufgaben. Der einzige Unterschied besteht in den zugewiesenen Streifengebieten, die für jedes Sachgebiet unterschiedlich sind. Die Streifengebiete werden in einem festgelegten Rhythmus zwischen den beiden Sachgebieten getauscht.

Für sichere Schulwege

Während der Schulzeit kontrollieren und ahnden die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes täglich Verkehrsverstöße vor sowie im Umfeld von Schulen. Ein besonderer Fokus liegt auf den „Elterntaxis“, die durch ordnungswidriges Halten, Parken oder Wenden oftmals gefährliche Situationen verursachen.  Morgendlicher Zeitdruck und ein hohes Verkehrsaufkommen vor den Schulen verschärfen die Situation zusätzlich. Die Kontrollen tragen zu einer Erhöhung der Sicherheit von Kindern auf ihrem Schulweg bei.

Alles Wichtige und weiterführende Informationen zum Thema Schulwegsicherheit finden Sie hier.