Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/asyl/unterbringung.php 30.07.2024 09:46:25 Uhr 19.11.2024 19:24:53 Uhr |
Unterbringung
Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)
Geflüchtete erhalten für eine Übergangszeit eine einfache Unterkunft zugewiesen. Zunächst werden Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) untergebracht. Dafür ist der Freistaat Sachsen zuständig.
In der EAE werden die Geflüchteten registriert und medizinisch untersucht. In einfachen Kursen erfahren sie schon die ersten grundlegenden Informationen über das Leben in Deutschland.
Informationen über die EAE erhalten Sie auf den Internetseiten des Freistaats Sachsen.
Clearing
Alleinstehende männliche Geflüchtete wohnen danach zunächst im Wohnheim an der Heidenauer Straße 49, der sogenannten Clearing-Einrichtung. Hier stehen Plätze für bis zu 114 Geflüchtete sowie zehn Notschlafplätze zur Verfügung. Die Bewohner können sich selbst versorgen und kochen. Die AWO Soziale Dienste gGmbH betreibt die Einrichtung im Auftrag der Stadt Dresden.
Das Clearing dient der Planung und Vorbereitung des individuellen Integrationsprozesses in nachfolgende Wohnformen. Es dauert etwa acht Wochen. Während dieser Zeit schätzen erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gemeinsam mit den Geflüchteten unter anderem ihre Alltagskompetenz sowie die Kompetenz zur selbstständigen Haushaltsführung ein. Dafür gibt es Gruppen- und Einzelangebote. Anhand der Ergebnisse wird ein individuelles Wohnziel erarbeitet. Das kann je nach ermitteltem Bedarf die Unterbringung in einem Wohnheim oder in einer Wohnung bzw. Wohngemeinschaft sein. Im Rahmen des Clearing-Aufenthalts werden Geflüchtete auf ihre Unterkunft vorbereitet. So wird beispielsweise das Zusammenleben in Wohngemeinschaften erprobt.
Das Clearing-Verfahren wird auch bei schon länger in Dresden lebenden Geflüchteten durchgeführt, etwa in sozial schwierigen Trennungssituationen.
Wohnheime und Wohnungen
Danach werden die Geflüchteten auf Wohnheime oder Wohnungen verteilt und bleiben hier während ihres Asylverfahrens. Dafür sind die Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) zuständig.
Als kreisfreie Stadt steht die Landeshauptstadt Dresden in der Verantwortung, ihren Beitrag für die Unterstützung der geflüchteten Menschen zu leisten. Das ist nicht nur eine moralische Verpflichtung. Es ist auch verbindlich im § 2 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes geregelt. Die Stadt darf nicht auswählen „wen“ sie aufnimmt. Dresden hat die Pflicht, Unterbringung, Versorgung und Betreuung aller ihr zugewiesenen Asylsuchenden sicherzustellen.
Je nach Kapazität werden Familien und alleinstehende Frauen vorrangig in Wohnungen untergebracht.
Damit alle Geflüchteten, die die Landesdirektion nach Dresden zuweist, kurzfristig menschenwürdig untergebracht werden, lässt das Amt für Hochbau- und Immobilienverwaltung an im Stadtgebiet Wohncontainer aufstellen, sogenannte Mobile Raumeinheiten (MRE).
Die Kosten für Miete, Aufbau und Bewirtschaftung der MRE sowie für die soziale Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner betragen bei einer geplanten Nutzungsdauer von 24 Monaten voraussichtlich rund 32 Millionen Euro. Diese Kosten werden zumindest teilweise durch eine Pauschale des Freistaates Sachsen nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) erstattet. Dieses Vorgehen wurde am 31. März 2023 in einem Bürgerdialog öffentlich vorgestellt und diskutiert. Der Stadtrat hat der Errichtung der Wohncontainer am 11. Mai 2023 zugestimmt
Alle Wohnheime und Mobile Raumeinheiten für Geflüchtete sind im Themenstadtplan veröffentlicht:
2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2022 Dezember | |
---|---|---|---|---|---|---|
Wohnungen | 1.781 Personen | 1.871 Personen | 1.790 Personen | 1.770 Personen | 2.450 Personen | 2.805 Personen |
Wohnheimen | 1.021 Personen | 827 Personen | 610 Personen | 545 Personen | 584 Personen | 567 Personen |
Hotels, sonstige Übergangsobjekte | 614 Personen | 551 Personen | ||||
Insg. Dresden | 2.802 Personen | 2.698 Personen | 2.400 Personen | 2.315 Personen | 3.648 Personen | 3.923 Personen |
Alle Wohnheime für Geflüchtete sind im Themenstadtplan veröffentlicht:
Der Stadtplan zeigt die Standorte kommunaler Übergangswohnheime für Asylsuchende und die Mobilen Raumeinheiten (blau) sowie die Standorte der staatlichen Erstaufnahmeeinrichtungen (grün). Ein Klick auf einen Standort zeigt die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Nicht in der Karte enthalten sind die Standorte der Gewährleistungswohnungen.
Notunterkünfte
Reichen die Plätze in Wohnheimen und Wohnungen nicht aus, kommen Notunterkünfte in Betracht.
Um ihre gesetzliche Unterbringungspflicht zu erfüllen, kann die Stadt im Ausnahmefall bestimmte Gebäude wie beispielswiese Messe- und Sporthallen bzw. andere öffentliche und private Einrichtungen für die Flüchtlingsunterbringung nutzen. Weil diese Interimsnutzung viele Nachteile hat (z. B. kaum Privatsphäre der Bewohner, eingeschränkter Schul- und Vereinssport), zielt die städtische Unterbringungsstrategie darauf ab, langfristig ausreichend Unterbringungsplätze in Wohnungen und Wohnheimen bereitzustellen.
Wohnen für anerkannte Flüchtlinge
Wenn Geflüchtete eine Fiktionsbescheinigung beziehungsweise den Aufenthaltstitel erhalten, müssen sie die von der Stadt zur Verfügung gestellte Unterkunft (das heißt den Platz in einem Wohnheim oder einer Wohnung) verlassen und sich eigenen Wohnraum anmieten.
Was es für die Zeit des Überganges und bei der Wohnungssuche zu beachten gibt, ist in den beiden nachfolgenden Informationsblättern zusammengefasst.
Privat wohnen bei Gastfreunden (Gastfreundschaftspauschale)
Für registrierte und leistungsberechtigte Geflüchtete erhalten private Gastgeberinnen und Gastgeber unter bestimmten aufenthalts- und sozialrechtlichen Voraussetzungen eine pauschale steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung, die sogenannte Gastfreundschaftspauschale.
Auf der Seite zur Gastfreundschaftspauschale erhalten Sie nähere Informationen über diese besondere Sozialleistungsform.
Migrationssozialarbeit
Um das Miteinander der alten und der neuen Nachbarn in den Stadtteilen und Ortschaften besser zu koordinieren und zu gestalten, hat die Stadt ein flächendeckendes System der Migrationssozialarbeit aufgebaut und vier regionale Integrationsbüros in freier Trägerschaft eingerichtet.
Die Migrationssozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter sind Ansprechpartner für die Nachbarschaften, sie wirken zum Beispiel beim Umzug von Geflüchteten mit, organisieren Patenschaften und Nachbarschaftstreffs und schlichten Meinungsverschiedenheiten.
Auf der Seite zur Migrationssozialarbeit erhalten Sie nähere Informationen.