Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/migration/asyl/gastfreundschaftspauschale.php 07.08.2024 15:29:48 Uhr 19.11.2024 17:23:34 Uhr |
Gastfreundschaftspauschale
Aufwandsentschädigung für die Unterbringung von Geflüchteten in einer privaten Unterkunft
In Dresden haben viele private Gastgeberinnen und Gastgeber Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Sie helfen mit, dass die Unterbringung und Integration von Geflüchteten in unserer Stadt gelingt.
Für registrierte Geflüchtete erhalten Sie unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen eine pauschale steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung, die sogenannte Gastfreundschaftspauschale. Ein Abrechnungsformular beinhaltet alle wesentlichen Angaben, damit die Unterkunftskosten als Sozialleistung anerkannt werden können.
Gastfreundschaftspauschale auch im 2. Halbjahr 2024
Die Gastfreundschaftspauschale kann noch bis ende 2024 in Anspruch genommen werden.