Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung, die gar nicht oder nur sehr wenig Deutsch sprechen und schreiben können, dürfen Integrationskurse besuchen.
Im Integrationskurs lernen sie Deutsch sprechen und schreiben und sie lernen grundlegende Dinge für das Leben in Deutschland. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab. Es gibt Vollzeit- und Teilzeitkurse. Ein Teilzeitkurs bietet sich beispielsweise für Asylsuchende an, die berufstätig oder parallel auf Arbeitsuche sind oder Kinder betreuen. Kinder und Jugendliche, die noch die Schule besuchen, können nicht an einem Integrationskurs teilnehmen.
Der Antrag auf Teilnahme an einem Integrationskurs muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Organisationen, die Integrationskurse anbieten, informieren über die Ziele und Inhalte der Kurse. Sie helfen auch dabei, den Antrag ans BAMF zu schicken. Die Kurs-Anbieter sind auf der Webseite des BAMF zu finden.
Darüber hinaus ist die berufsbezogene Sprachförderung (im Rahmen der sogenannten ESF-BAMF-Kurse) für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzen, möglich. Voraussetzung für die Teilnahme sind der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie vorhandene Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau A1 (GER). Diese Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Möglichkeiten für Praktika. Nähere Auskünfte gibt der Bürgerservice des BAMF, erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter der Telefonnummer +49911-9430.