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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wohnberechtigungsschein_d115.php 20.06.2024 12:15:02 Uhr 21.11.2024 07:58:34 Uhr

Wohnberechtigungsschein

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Informationen zum Wohnberechtigungsschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Durch sozialen Wohnungsbau entstehen kostengünstige Wohnungen. Zudem verfügt die Landeshauptstadt Dresden über vertraglich belegungsgebundene Wohnungen. Diese sollen vor allem Menschen mit geringen Einkommen helfen. Der Staat stellt geförderten Wohnraum zur Verfügung. Damit man eine kostengünstige Wohnung bekommt, braucht man einen Wohnberechtigungsschein. Den kürzt man mit WBS ab.

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • man möchte dauerhaft in Dresden leben
  • das Einkommen liegt unter einer bestimmten Grenze

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Haushaltsgröße WBS „L“
WBS „gMW“ 
WBS „pMW“ 
WBS „W“ WBS „B“
1 Person 16.800 € 18.406 € 12.000 €
2 Personen 25.200 € 24.542 € 18.000 €
3 Personen 30.940 € 30.677 € 22.100 €
4 Personen 36.680 € 36.813 € 26.200 €
5 Personen 42.420 € 42.948 € 30.300 €
für jede weitere Person 5.740 € 6.135 € 4.100 €

Zusatz WBS „L“, „gMW“ und „pMW“: Erhöhung von 700 € für jedes weitere Kind
Zusatz WBS „B“: Erhöhung von 500 € für jedes weitere Kind

Unsere Tipps:

  • Es wird immer das Einkommen aller Personen in einem Haushalt betrachtet.
  • Leben zum Beispiel zwei Personen zusammen, werden beide Einkommen berücksichtigt.
  • Das Einkommen ist ein berechnetes Haushalteinkommen, welches dem Nettoeinkommen nahe kommt.

Wer bietet Wohnungen für einen Wohnberechtigungschein an?

Wichtige Partner bei der Wohnungsvermittlung sind beispielsweise die Vonovia und die WID (Wohnen in Dresden). Wir arbeiten mit privaten Vermietern und Wohnungsgesellschaften sowie Wohnungsgenossenschaften zusammen, um Sie bei der Wohnungssuche zu unterstützen.
Voraussetzung dafür ist die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins.

Welcher Wohnberechtigungsschein ist der richtige?

Welchen WBS Sie für welche Wohnung benötigen, sagt Ihnen der Vermieter. Sie können aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wohnberatung und –vermittlung fragen.

In Dresden gibt es 5 verschiedene Wohnberechtigungsscheine

Übersicht der Wohnungen im Themenstadtplan

Häufige Fragen und Antworten