Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/12/pm_040.php 15.12.2023 14:40:29 Uhr 22.12.2024 07:07:39 Uhr |
Wohnberechtigungsscheine in Dresden jetzt gebührenfrei
Anträge digital auf dresden.de/wohnberechtigungsschein möglich
Wohnberechtigungsscheine (WBS) werden in Dresden ab sofort gebührenfrei ausgestellt. Die bisherigen Gebühren von bis zu 35 Euro entfallen. Das hat der Stadtrat am Donnerstag, 14. Dezember 2023, beschlossen. Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann erklärt. „Wohnberechtigungsscheine erhalten Haushalte mit geringem Einkommen. Sie haben es schwer genug. Wir sollten sie nicht zusätzlich durch Gebühren belasten. Ich freue mich, dass der Stadtrat das genauso sieht und die Kostensatzung jetzt geändert hat.“
Sozialamtsleiter Christian Knappe ergänzt: „Die Gebührenfreiheit tritt am Tag nach der Bekanntmachung der neuen Satzung im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt in Kürze im Internet unter dresden.de/amtsblatt.“ Das Sozialamt wende die neue Regelung Knappe zufolge bereits sinngemäß an: „Die Antragsteller sollen keine Nachteile dadurch erleiden, weil über ihren Wohnberechtigungsschein wenige Stunden vor dem Inkrafttreten der neuen Satzung entschieden wurde.“
Inhaber eines WBS können sogenannte belegungsgebundene Wohnungen mieten. Das sind Wohnungen, die speziell für Mieter mit geringem Einkommen gedacht sind. Es gibt vier verschiedene WBS-Typen – L, gMW, W und B – mit teilweise unterschiedlichen Einkommensgrenzen. Ein WBS „L“ wird für belegungsgebundene Wohnungen bei der Vonovia vorausgesetzt. Für eine Sozialwohnung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WiD Wohnen in Dresden wird ein WBS „gMW“ benötigt. Der WBS-Typ „W“ kommt – aufgrund der bis zum Jahr 2025 auslaufenden Belegungsbindungen – nur noch in wenigen Einzelfällen zum Einsatz. Der WBS Typ „B“ ist in Dresden und Sachsen nicht in Umlauf und kommt nur beim Umzug in ein anderes Bundesland in Betracht.
Die WBS werden in Dresden vom Sozialamt ausgestellt. Dafür ist ein Antrag erforderlich. Das geht online auf www.dresden.de/wohnberechtigungsschein oder per Post ans Sozialamt, Sachgebiet Wohnberatung und -vermittlung, Postfach 120020, 01001 Dresden. Papierformulare sind in allen Bürgerbüros und im Sozialamt, Junghansstraße 2, 01277 Dresden, erhältlich.
Bisher waren für die Ausstellung eines WBS Verwaltungsgebühren von 7,50 Euro bis 35 Euro zu erheben. So nahm die Stadt im Jahr 2022 insgesamt 7.835 Euro für die Erstellung der WBS ein, 2021 waren es 9.675 Euro, im Jahr davor 7.755 Euro. Ausgenommen von den Gebühren waren nur Inhaber eines Dresden-Passes; für sie galt bereits eine Befreiung bei den WBS „L“ und „gMW“. Etwa drei Viertel der Antragsteller erhalten den WBS gebührenfrei mit Dresden-Pass. Mit der neuen Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) vom 14. Dezember 2023 (Stadtratsbeschluss zur Vorlage V2557/23) wird die Gebührenbefreiung nun für alle antragstellenden Haushalte und für alle Wohnberechtigungsscheine vereinheitlicht.