Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7627.php 05.12.2024 23:09:55 Uhr 21.12.2024 19:36:50 Uhr |
SG Wohnberatung und -vermittlung
Die Abteilung Wohnungsfürsorge/Integration ist Ansprechpartner zu Anliegen zum Wohnberechtigungsschein und zu Wohnhilfen.
Wohnberechtigungsschein
In der Abteilung Wohnungsfürsorge werden Anträge auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines angenommen und bearbeitet. Ein Wohnberechtigungsschein ist für den Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung, die nicht dem freien Wohnungsmarkt unterliegt (z B. belegungsgebundener bzw. geförderter Mietwohnraum) Voraussetzung.
Außerdem werden Anträge von Vermietern auf Ausnahme vom Grundsatz und Freistellungen von der Belegungsbindung für geförderte Wohnungen bearbeitet.
Wohnhilfen
Personen, auf die eines der folgenden Merkmale zutrifft, können im Sachgebiet Wohnungsfürsorge einen Antrag auf Wohnungsvermittlung stellen und als Voraussetzung für die Vermittlung in einen bestimmten Wohnungsbestand einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein beantragen.
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Personen oder Haushalte, die von Obdachlosigkeit betroffen sind
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Personen oder Haushalte, die unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind, z. B. wenn Kündigung durch den Vermieter oder Räumungsklage vorliegt oder Entlassung aus Justizvollzugsanstalt, Heim, Therapie, stationäre Einrichtung angezeigt ist
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Ausländer oder Aussiedler aus Wohnheimen bzw. Sammelunterkünften, die erstmals eine Wohnung in Dresden benötigen
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Personen oder Haushalte, die von Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit betroffen sind, und deren Wohnsituation nicht der Behinderung entspricht (eine Vermittlung von Wohnraum im geförderten Wohnungsbestand ist im begrenzten Umfang möglich).
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Personen oder Haushalte, die von Gewalt bedroht sind, wenn die Wohnsituation nachweislich eine Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt
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Personen, bei denen offensichtliche Hilflosigkeit vorliegt