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https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/veranstaltungen/informationsblatt-gartenstadt-hellerau.php 13.02.2024 14:47:01 Uhr 21.12.2024 14:57:45 Uhr

Gartenstadt Hellerau

Die im Norden von Dresden gelegene Gartenstadt Hellerau wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf Initiative des sozial engagierten Möbelunternehmers Karl Schmidt als moderne Siedlungsanlage nach dem Städtebaukonzept des Engländers Ebenezer Howard errichtet. 

In der Verwirklichung von sowohl gesunden Arbeits- und Wohnverhältnissen als auch eines breiten Angebotes für ein kulturelles und naturverbundenes Leben in der Siedlungsgemeinschaft stellt Hellerau im ursprünglichen Sinne Howards die einzige Gartenstadt in Deutschland dar. Mit Hellerau entstand ein Ort, in dem ein alle Lebensbereiche umfassendes Reformprogramm Umsetzung fand. Als Antwort auf die enormen Veränderungen für Mensch und Umwelt infolge der Industrialisierung bezeugt die Gartenstadt Hellerau auf vielschichtige Weise einen Dreiklang aus Wohnen, Arbeiten und Kultur. Kennzeichnend für die im besten Sinne nachhaltige Siedlung ist ein ressourcenschonender Umgang mit Landschaft und Vegetation, ein ausgewogenes Verhältnis von bebauter und unbebauter Fläche. Haus und Garten, Architektur und Landschaft ergänzen sich und das einzelne Haus ist Teil eines großen gesellschaftlichen Ganzen.

Abendaufnahme des Festspielhauses Hellerau
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes von Richard Riemerschmid entstand ab 1909 mit der Siedlungsanlage ein Gesamtkunstwerk von vielschichtigem kulturellen Wert, welches die unter dem Begriff der Lebensreform subsumierten Erneuerungsbestrebungen auf einzigartige Weise abbildet. Die in Hellerau tätigen Architekten der Gründungsphase zählen zu den Mitbegründern des Deutschen Werkbundes, der seinen ersten Geschäftssitz in Hellerau hatte und wegweisende Impulse für eine gestalterisch vorbildliche und materialgerechte Architektur setzte. Diese ist gekennzeichnet durch eine Vereinfachung der Form und die Verwendung natürlicher Materialien, die mit ihrer lokalen Verfügbarkeit und langen Bautradition auch den aufkommenden Heimatschutzgedanken stärkten. Als erste – wenn auch noch nicht offiziell so bezeichnete – Siedlung des Deutschen Werkbundes bezeugt ihre Anlage und Architektur das Erwachen einer versachlichten Baukunst. Die dabei angewandte Typisierung und Standardisierung von Gebäuden und seriell hergestellten Bauteilen gilt als bahnbrechend für die Entwicklung eines kostengünstigen und funktionalen Wohnungsbaus. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg hatte Hellerau weit über Deutschland hinaus Vorbildcharakter für einen ganzheitlich reformorientierten Städtebau und ist bis heute in dieser Hinsicht beispielhaft.
Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.
§ 2 Abs. 1 des SächsDSchG

Hellerau unterscheidet von anderen Gartenstadtgründungen in Deutschland die Existenz von Industriebetrieben, Kultur- und Versorgungseinrichtungen neben den gut durchgrünten Wohnquartieren. Dies berechtigt überhaupt erst zur Bezeichnung Gartenstadt. Die bis heute am Standort existierende Fabrik der Deutschen Werkstätten und das Festspielhaus Hellerau sind elementarer Bestandteil der Gartenstadt und tragen wesentlich zu ihrer Berühmtheit bei. Sowohl für die Kulturgeschichte des Wohnens als auch für die Entwicklung einer raumgreifenden, bühnenlosen Theaterarchitektur und des modernen Ausdruckstanzes sind beide Institutionen von herausragender Bedeutung.

Wenngleich die Siedlung durch wirtschaftliche Schwierigkeiten und den Ausbruch des Ersten Weltkriegs nicht wie geplant fertiggestellt werden konnte, so wurde in der weiteren Entwicklung zum Teil bis heute an den ursprünglichen Ideen angeknüpft. Dabei ist ein Bemühen deutlich erkennbar, auch massive Störungen durch Eingriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus abzumildern. Insbesondere die jahrzehntelange militärische Fremdnutzung des Festspielhausgeländes hat mit den Kasernenflügeln Ost und West den Stadtgrundriss, die Raumwirkung und Sichtbeziehungen erheblich überformt und stellte als unbequemes Zeugnis eine besondere städtebauliche und denkmalpflegerische Herausforderung dar.

Wegen ihrer besonderen bau-, sozial-, industrie-, kultur- und kunstgeschichtlichen sowie städtebaulichen Bedeutung ist die Gartenstadt Hellerau nach § 2 Abs. 1 des SächsDSchG als Kulturdenkmal in Form einer Sachgesamtheit geschützt. Der Schutz der Sachgesamtheit umfasst neben Substanz und Erscheinungsbild der historischen Gebäude explizit auch die im frühen 20. Jahrhundert angelegte Siedlungsstruktur mit ihrer Umgebung sowie die baulichen und landschaftlichen Elemente im öffentlichen und privaten Raum. Der Geltungsbereich der Sachgesamtheit umfasst das Gebiet des historischen Bebauungsplanes der Gartenstadt Hellerau

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