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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/abfallberatung/trennung/Elektroaltgeraet.php 21.10.2024 13:27:17 Uhr 21.11.2024 16:55:54 Uhr

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Altes Elektro-Gerät mit Symbol darf nicht in Abfalltonnen entsorgt werden
Gerät darf nicht in die Abfalltonne

Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 20. Oktober 2015 sind alle zur Entsorgung vorgesehenen Elektro- und Elektronikgeräte (Altgeräte) einer getrennten Sammlung zuzuführen. Die Entsorgung darf nicht über den Hausmüll erfolgen.

In den Anwendungsbereich des ElektroG fallen alle Elektro- und Elektronikgeräte sowie Produkte mit nicht entfernbaren elektrischen oder elektronischen Komponenten. Sie werden von den Herstellern mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Symbol (durchgestrichene Abfalltonne) gekennzeichnet.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte – Hinweise zur Entsorgung

Bundesweite Kampagne

2019 startete die Stiftung Elektro-Altgeräte Register diese bundesweite Kampagne:

"DROP IT LIKE E-SCHROTT"

Wohin mit alten Elektrogeräten aus Haushalten?

Es lohnt sich zu prüfen, ob defekte Elektrogeräte repariert oder nicht mehr benötigte Geräte weitergegeben werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Elektrogeräte bei speziellen Sammelstellen abgegeben werden. So können enthaltene Wertstoffe recycelt und Schadstoffe gesondert entsorgt werden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Umgang mit Batterien und Akkus.