Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/abfallberatung/trennung/Alttextilien.php 23.01.2025 12:36:07 Uhr 13.04.2025 18:14:40 Uhr |
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Alttextilien
Alttextilien richtig entsorgen
Alte Bettwäsche, löchrige Jeans, kaputte Schuhe, sonstige Textilstücke: Seit Jahresbeginn herrscht Verunsicherung, wie man seine Alttextilien ab sofort entsorgen soll. Häufig liest und hört man, dass nichts mehr in den Restabfallbehälter darf und alles im Altkleidercontainer entsorgt werden soll. Grund für die Verwirrung ist die Überführung der EU-Richtlinie in das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
In § 20 KrWG wurde festgeschrieben, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger mit Jahresbeginn Alttextilien getrennt sammeln müssen. In Dresden ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Landeshauptstadt Dresden selbst und wird damit verpflichtet, Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit die Dresdnerinnen und Dresdner ihre Alttextilien getrennt vom Restabfall entsorgen können. Die Verbraucher werden durch diese gesetzliche Regelung aber nicht unmittelbar in die Pflicht genommen.
Wie organisiert Dresden das neue Sammelsystem?
Der Gesetzgeber hat für die Ausgestaltung des Erfassungssystems für Altkleider und Alttextilien keine Vorgaben gemacht. Deshalb können sich die angebotenen Systeme von Kommune zu Kommune unterscheiden. Die Landeshauptstadt hat dafür die Standorte für die Altkleidercontainer im öffentlichen Raum neu aufgeteilt. Der Stadtrat hat im Jahr 2024 ein für Dresden geltendes Standortkonzept verabschiedet, dass die Vergabesystematik regelt und die Flächen für das Aufstellen von Containern konkretisiert. Auf öffentlichen Flächen dürfen nur noch Container neben Wertstoffcontainern stehen. Gemeinnützige wie private Sammler konnten sich für eines der zehn Gebietslose bewerben. Je ein Betreiber stellt jetzt stadtbezirksbezogen seine Container auf.
Standorte der Wertstoffcontainer mit Altkleidercontainer
Was darf in die Altkleidercontainer
und was muss in den Restabfall?
Kleidungsstücke, Wäsche, Tischwäsche, Federbetten, Decken und andere textile Stoffe sowie Schuhe, die sauber, ohne Flecken und trocken sind, dürfen in die Altkleidercontainer eingeworfen werden. Das gilt auch, wenn man seine Alttextilien auf einem der acht städtischen Wertstoffhöfe abgeben möchte.
Wer gute, saubere und vor allem tragbare Kleidung zur Weiterverwendung in Dresden abgeben möchte, kann sie oftmals direkt in den Kleiderkammern der karitativen Einrichtungen abgeben. Einige davon sind unter www.dresden.de/gebrauchtabergut aufgelistet.
Sind die Textilien hingegen nass, verschimmelt, verölt oder verunreinigt, gehören sie definitiv in den Restabfall. Auch Teppiche und Koffer zählen nicht zu den Alttextilien und werden im Restabfallbehälter entsorgt. Sind sie zu groß dafür, ist die Abgabe auf einem der acht städtischen Wertstoffhöfe möglich.
Die Landeshauptstadt Dresden und ihre beauftragten Entsorgungsunternehmen werden Restabfallbehälter nicht von der Entsorgung ausschließen, wenn sich Alttexttilien im Restabfall befinden. Auch Bußgelder werden nicht verhängt.