Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/abfallberatung/trennung/Bioabfall.php 06.09.2024 11:18:52 Uhr 22.12.2024 02:47:56 Uhr |
Bioabfall
Was gehört in die Biotonne?
- Abfälle aus der Speisenzubereitung und Essenreste (keine Knochen oder Fleisch)
- überlagerte oder verdorbene Lebensmittel (unverpackt), z. B. Obst, Gemüse, Backwaren
- Grünabfälle aus dem Haushalt, z. B. verwelkte Blumen, Topfpflanzen, Blumenerde
- Gartenabfälle, z. B. Laub, Rasenschnitt, zerkleinerte Äste, Unkraut, Fallobst
- Kleintiereinstreu nichtmineralischer Art
- Kleinstmengen an Speisefett und -öl in saugfähigem Küchenpapier
Tipps
- Bitte entsorgen Sie Ihren Bioabfall nicht im Kunststoffbeutel, auch nicht im recycelbaren Biokunststoff- oder Maisstärkebeutel.
- Kleiden Sie den Bioeimer mit Zeitungspapier aus oder wickeln Sie den Bioabfall darin ein. Dies bindet die Feuchtigkeit, die sonst ein Anhaften oder Anfrieren der Bioabfälle an der Biotonne verursachen kann. Außerdem bleibt die Tonne sauber und Gerüche werden gemindert.
- Stellen Sie Ihre Biotonne möglichst in den Schatten und halten Sie den Deckel geschlossen.
- Für die Reinigung der Biotonne ist der Grundstückseigentümer zuständig.
Freistellung von der Bioabfallerfassung
Grundstücke können von der Bioabfallerfassung freigestellt werden, wenn alle anfallenden Bioabfälle auf dem Grundstück selbst kompostiert und verwertet werden. Es sollte eine ausreichende Nutz-/Anbaufläche von mindestens 25 Quadratmetern pro Person auf dem Grundstück vorhanden sein, um die Komposterde aufzubringen. Der Grundstückseigentümer oder beauftragte Verwalter muss zur Freistellung eine Anzeige beim Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft machen. Auf Verlangen ist die sachgerechte Kompostierung nachzuweisen. '
Einen Vordruck finden Sie auf der Formularseite:
Was kostet die Biotonne?
Unter www.dresden.de/abfallgebuehren können Sie nachlesen, welche Gebühren für die Biotonne anfallen.
Sonderentleerungsgebühr
Wird die Biotonne falsch befüllt (beispielsweise mit Kunststoffbeuteln), muss der Inhalt als Restabfall entsorgt werden.
Dafür fällt eine Sonderentleerungsgebühr an.