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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wirtschaftliche-hilfen.php 06.08.2020 13:59:25 Uhr 21.12.2024 13:20:27 Uhr

Wirtschaftliche Hilfen

Erreichbarkeit

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden hat weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Damit erfolgt eine Besuchersteuerung, die aufgrund der engen Raumsituation und der noch bestehenden Ansteckungsgefahr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten notwendig ist. Der Zugang zum Jugendamt ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.

Für Beratungs- und Terminanfragen erreichen Sie uns wie folgt:

Das Jugendamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen, ist zuständig für:

  • Bescheiderteilung zu Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige nach vorheriger Beratung der zuständigen Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Berechnung und Festlegung der Kostenbeiträge für Eltern bzw. der Jugendlichen und jungen Volljährigen nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem. §§ 91 ff. SGB VIII
  • Erteilung der Kostenzusicherung an die Träger
  • Prüfung und Anweisung der Rechnungslegung von Trägern
  • Prüfung und Bewilligung von Anträgen auf Beihilfen und Zuschüsse von Trägern und Pflegeeltern
  • Überleitung zweckbestimmter Leistungen (z. B. Kindergeld, Renten, BAB, BAföG)

 

Für die Erteilung eines Bescheides über den Kostenbeitrag der Eltern bzw. der jungen Volljährigen für die wirtschaftlichen Erziehungshilfen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweise zum Einkommen (z.B. Lohn und Gehalt, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Unterhaltstitel, Mietvertrag, Wohngeldbescheid)
  • Nachweise über Kindergeld, Halbwaisen- und Waisenrenten, BAföG
  • Nachweis zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Nachweis über Unterhaltsleistungen.

 

Im Schriftverkehr ist als Aktenzeichen die Personenkennnummer anzugeben.

Jugendamt

SG Wirtschaftliche Hilfen

Abteilung Grundsatz, Planung und Verwaltung


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2. Etage
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Fax 0351-4884633
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