Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/werbeanlagen.php 05.12.2023 14:48:11 Uhr 21.12.2024 17:23:42 Uhr

Werbeanlagen

Folgende Anliegen werden im Sachgebiet Werbeanlagen des Bauaufsichtsamtes bearbeitet:

  • Bauanträge und -genehmigungen zur Errichtung von kommerziellen Werbeanlagen
  • allgemeine Beratung zur Anbringung, Errichtung und Gestaltung von Werbeanlagen, zu Vorschriften und Einschränkungen in bestimmten Stadtgebieten und notwendigen Genehmigungen
  • Informationen zur Werbesatzung (betrifft Altstadtkern und Innere Neustadt)

Auskünfte zur Antragstellung, insbesondere zu erforderlichen Bauvorlagen, zum Ablauf des Verfahrens, zur Verfahrensfreiheit nach § 61 SächsBO, zu Baurechtszuständen oder zu neben der Baugenehmigung erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS).

Zudem steht Ihnen hierfür das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802 zur Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass am Bauherren-Service-Telefon keine Auskünfte zu technischen Baubestimmungen oder spezifischen materiellen bauordnungsrechtlichen Anforderungen erteilt werden. Mit diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser oder Fachplaner.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die für Ihr Grundstück geltenden Baurechtszustände abzufragen.

Folgende vorgeschriebene Formulare vom Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) sind zu verwenden:

Wichtiger Hinweis

Bauvorlagen werden nicht in elektronischer Form oder als Fax entgegengenommen.

Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn die Formulare unterschrieben und mit den notwendigen Anlagen postalisch bei uns eingegangen sind. 

Vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser ist in der Erklärung zu geschützten Gehölzen zu bestätigen,

  • dass auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder
  • dass alle auf dem Baugrundstück und auf den jeweils 5 m breiten angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind. 

Mit der zum 01.03.2021 in Kraft getretenen Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) entfällt der bisherige § 19 (2) Nr. 3, wonach die Schutzmöglichkeiten für Gehölze durch den Landesgesetzgeber beschränkt wurden.

Es wird an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass mit dem Wegfall dieser Regelung die Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden in der Fassung vom 25.11.1999 wieder in vollem Umfang Gültigkeit hat.

Beispielsweise sind damit auch auf bebauten Grundstücken Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumfang von 30 cm wieder geschützt.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

Bei Bauanträgen zu digitalen Werbetafeln sind besondere Angaben zu machen. Die Prüfung des Antrages erfolgt u.a. bezüglich einer Beeinträchtigung des fließenden Fahrzeugverkehrs und bezogen auf den jeweiligen Standort. Dafür hat das Straßen- und Tiefbauamt folgendes Datenblatt entwickelt:

Ansprechpartner zum Thema ist das Bauaufsichtsamt, Abt. Sondervorhaben/Werbung, Sachgebiet Werbeanlagen.

Detaillierte Hinweise zu diesem Thema geben Informationsblätter, die zum Download bereitliegen: 

Meldungen über unerlaubte Werbeträger/Plakatierung im nichtöffentlichen Raum richten Sie bitte an das Bauaufsichtsamt, SG Werbeanlagen.

Meldung über unerlaubte Werbeträger/Plakatierungen im öffentlichen Straßenraum richten Sie bitte an das Straßen- und Tiefbauamt, SG Straßenverwaltung sonst. Sondernutz. (SONU).

Weitere Informationsblätter und Formulare finden Sie unter: