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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wasserversorgungsanlage_d115.php 05.04.2024 13:30:46 Uhr 22.12.2024 07:08:35 Uhr

Wasserversorgungsanlage registrieren

Anzeigen zu Trinkwasser- und Nichttrinkwasser-Versorgungsanlagen

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen haben dem Gesundheitsamt je nach Art und Nutzung anzuzeigen:
  1. die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus;
  2. die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus sowie die Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage oder von Teilen von ihr innerhalb von drei Tagen
  3. die bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens vier Wochen im Voraus;
  4. den Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an einer Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person spätestens vier Wochen im Voraus;
  5. die Errichtung oder Inbetriebnahme einer nicht ortsfesten Wasserversorgungsanlage sowie die voraussichtliche Dauer des Betriebes so früh wie möglich.