Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/wasserversorgungsanlage_d115.php 05.04.2024 13:30:46 Uhr 21.11.2024 23:03:08 Uhr |
Wasserversorgungsanlage registrieren
Anzeigen zu Trinkwasser- und Nichttrinkwasser-Versorgungsanlagen
- die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus;
- die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage spätestens vier Wochen im Voraus sowie die Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage oder von Teilen von ihr innerhalb von drei Tagen
- die bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben kann, spätestens vier Wochen im Voraus;
- den Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an einer Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person spätestens vier Wochen im Voraus;
- die Errichtung oder Inbetriebnahme einer nicht ortsfesten Wasserversorgungsanlage sowie die voraussichtliche Dauer des Betriebes so früh wie möglich.
Benötigte Dokumente
- wasserrechtliche Erlaubnis für die Nutzung von oberflächennahem Grundwasser
- Nachweis der mikrobiologischer Trinkwasserqualität in öffentlichen Einrichtungen bei erstmaliger Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme
Benötigte Formulare
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Anzeige einer Wasserversorgungsanlage
Zur Zeit ist die Anzeige ist über das Online-Formular nicht möglich, bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf (gesundheitsamt-umwelthygiene@dresden.de).
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Anzeige einer Nichttrinkwasseranlage
Zur Zeit ist die Anzeige ist über das Online-Formular nicht möglich, bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf (gesundheitsamt-umwelthygiene@dresden.de).
Zuständige Organisationseinheiten
Rechtliche Grundlagen
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Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2023)
§ 11 und 12
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGdG)