Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/tierseuchenbekaempfung.php 06.09.2024 16:26:29 Uhr 27.12.2024 13:29:32 Uhr |
Tierseuchenbekämpfung
Um Tierbestände vor Seuchen zu schützen und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu sichern, ebenso wie die Gesundheit der Verbraucher, nimmt die Abteilung Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes folgende Aufgaben wahr:
- Amtliche Kontrollen der Tierbestände, Anordnung tierseuchenrechtlich vorgeschriebener Untersuchungsmaßnahmen, Überwachung des Verkehrs mit Tieren, tierischen Erzeugnissen einschließlich Reiseverkehr, Attestierung, Erlaubniserteilung
- Einleitung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen bei amtlicher Feststellung von Tierseuchen, z.B. die Ausweisung von Sperrgebieten
- Für Entschädigungszahlungen für Tierverluste auf Grund von anzeigepflichtigen Tierseuchen ist die Tierseuchenkasse zuständig
- Betriebskontrollen zur Bestandsdokumentation und Tierkennzeichnung (Cross Compliance)
- Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für den Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren bzw. für Bienenvölker vor dem Verbringen an andere Standorte außerhalb der Stadt Dresden (Wandergenehmigung)
- Genehmigung und Überwachung von Tierausstellungen und- börsen
- Untersuchungen und Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Zoo- und Zirkustieren
sowie Heimtiere zur Mitnahme im Urlaub ins Ausland (Hund, Katze, Frettchen benötigen einen EU- Heimtierausweis, alle anderen Tiere eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung) - weitere Informationen finden Sie hier:
- Überwachung von Betrieben, bei denen tierische Nebenprodukte entstehen, die tierische Nebenprodukte sammeln, lagern und verarbeiten
- Kontrolle der Beseitigung tierkörperbeseitigungspflichtiger Erzeugnisse (z.B. Speiseabfälle aus Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung)
- Entsorgung von herrenlosen toten Tieren oder Tierkörpern auf öffentlichen Straßen und Plätzen erfolgt über die Feuerwehr, Tel.: 0351-81550 (kostenlos für den Informanden)
- Beseitigung von Tierkörpern, tierischen Erzeugnissen oder Produkten über Zweckverband Tierkörperbeseitigung Sachsen (TBA) Tel.: 035249-7350 (gebührenpflichtig)
- Amtliche Überwachung nach Arzneimittelgesetz/ Rückstandskontrollplan
- Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln in tierärztlichen Hausapotheken und landwirtschaftlichen Betrieben
- Probennahme bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen
Gesetzliche Grundlagen
Biosicherheitsmaßnahmen in rinderhaltenden Betrieben
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Merkblatt
(*.pdf,
304 KB)
Jeder Tierhalter ist in der Pflicht, seinen Tierbestand vor Tierseuchen zu schützen und deren Bekämpfung zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund sollte jeder einzelne Tierhalter seine Biosicherheitsmaßnahmen prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Bundesempfehlungen für hygienische Anforderungen an das Halten von Wiederkäuern und der Niedersächsische Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen“ können hier als Arbeitsgrundlage dienen.
- Anzeige zur Ermittlung des serologischen Herdenstatus BVD – Phase I (*.pdf, 673 KB)
Kontakt
Tierschutz u. Tierseuchenbekämpfung (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Besucheranschrift
Oskar-Röder-Straße 8b
01237 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |