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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/pflege_d115.php 02.05.2024 15:05:20 Uhr 21.11.2024 17:57:21 Uhr

Pflege (Sozialhilfe)

Hilfe zur Pflege nach 7. Kapitel SGB XII

Pflegebedürftige Menschen erhalten Hilfe zur Pflege, wenn ihr Einkommen und Vermögen oder das Einkommen und Vermögen ihrer Angehörigen für die Pflegekosten nicht reicht. Grundsätzlich gibt es diese Hilfe für alle Formen der Pflege - von ambulant ("außerhalb von Einrichtungen") bis stationär ("in Einrichtungen"). Je nach Pflegeform gibt es jedoch Besonderheiten. Die Hilfe zur Pflege kommt vom Sozialamt.

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