Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/namensaenderung_d115.php 22.10.2021 13:11:02 Uhr 22.12.2024 05:06:42 Uhr |
Namensänderung
Die öffentliche-rechtliche Namensänderung ist nicht zu verwechseln mit Änderungen durch Namenserklärungen wie z.B.: Bestimmung eines Ehenamens, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Namenserteilung bzw. Einbenennung bei Kindern oder Änderung der Reihenfolge von Vornamen, welche persönlich beim Standesamt abzugeben sind.
Namensänderung aus wichtigem Grund beantragen
Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können Personen, die in Dresden ihren Hauptwohnsitz haben und deutsche Staatsangehörige sind (diesen gleichgestellt sind u.a. auch hier wohnende Staatenlose, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte) stellen.
Benötigte Dokumente
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gültiges Ausweisdokument
z.B. Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister aller Personen, deren Name geändert werden soll
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beglaubigte Abschrift / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, wenn der Ehename geändert werden soll
sonst Eheurkunde, wenn der Antragsteller/gesetzliche Vertreter verheiratet war oder ist
- Nachweise über Schwierigkeiten durch die derzeitige Namensführung
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Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
für Personen ab dem 14.Lebensjahr
- weitere Dokumente im Einzelfall
Optionale Dokumente
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psychologisches Gutachten
bei namensbezogenen seelischen Belastungen
- Bescheinigungen / Urkunden über bereits erfolgte Namensänderungen oder Erklärungen zur Namensführung
Benötigte Formulare
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Die Gebühr wird innerhalb des Gebührenrahmens nach Verwaltungsaufwand sowie Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller bemessen. Bei Rücknahme des Antrags werden 10 bis 75 Prozent der festzusetzenden Gebühr erhoben. Bei Ablehnung kann die Gebühr bis auf 10 Prozent ermäßigt werden.Minimale Gebühren: 10,00 €
Maximale Gebühren: 600,00 € (Vornamensänderung)
1150,00 € (Familiennamensänderung)
Zahlungsart: Überweisung
Zuständige Organisationseinheiten
Kostenerhebung
- Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Festlegung von Verwaltungsgebühren sowie Benutzungsgebühren und Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV Kostenfestlegung)
- Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO)