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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/namensaenderung_d115.php 22.10.2021 13:11:02 Uhr 22.12.2024 05:06:42 Uhr

Namensänderung

Bitte beachten Sie:
Die öffentliche-rechtliche Namensänderung ist nicht zu verwechseln mit Änderungen durch Namenserklärungen wie z.B.: Bestimmung eines Ehenamens, Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung, Namenserteilung bzw. Einbenennung bei Kindern oder Änderung der Reihenfolge von Vornamen, welche persönlich beim Standesamt abzugeben sind.

Namensänderung aus wichtigem Grund beantragen

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des zu tragenden Namens nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben.
Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können Personen, die in Dresden ihren Hauptwohnsitz haben und deutsche Staatsangehörige sind (diesen gleichgestellt sind u.a. auch hier wohnende Staatenlose, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte) stellen.
 

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung:

Die Gebühr wird innerhalb des Gebührenrahmens nach Verwaltungsaufwand sowie Bedeutung der Namensänderung für den Antragsteller bemessen. Bei Rücknahme des Antrags werden 10 bis 75 Prozent der festzusetzenden Gebühr erhoben. Bei Ablehnung kann die Gebühr bis auf 10 Prozent ermäßigt werden.

Minimale Gebühren: 10,00 €
Maximale Gebühren: 600,00 € (Vornamensänderung)
                                    1150,00 € (Familiennamensänderung)

Zahlungsart: Überweisung

Zuständig: