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Stellplatzverpflichtung

Die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über Stellplätze und Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder(Stellplatz-, Garagen- und Fahrradabstellplatzsatzung - StGaFaS) vom 29. Juni 2018 regelt die Pflicht, Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder zu schaffen oder abzulösen. Es wird die Ermittlung der Anzahl dieser Stellplätze und Abstellplätze geregelt und es werden Anforderungen an die Gestaltung gestellt.

Diese Satzung wurde im Dresdner Amtsblatt Nr. 29-30/2018 vom 26. Juli 2018 veröffentlicht und kann nachfolgend heruntergeladen werden.