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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/c_359.php 06.05.2015 11:47:35 Uhr 22.11.2024 11:39:55 Uhr

Trinkwasser, wasserrechtliche Befreiung

Um von den Verboten gemäß der Trinkwasserschutzzonenverordnungen für Wasserschutzgebiete in Dresden befreit zu werden, bedarf es nach Paragraph 48 Abs. 8 SächsWG einer wasserrechtlichen Befreiung.

Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten finden sich unter:

(siehe Formular B 13)

Zuständig: