Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/c_356.php 06.05.2015 11:47:32 Uhr 22.12.2024 19:24:33 Uhr |
Oberirdische Gewässer, Einleiten von Grundwasser
Das Einleiten von Grund-, Schichten- und Drainagewasser in ein oberirdisches Gewässer bedarf meist einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den Paragraphen 2, 3 und 7 WHG. Dies gilt auch für vorübergehende, zeitlich befristete Einleitungen. Fällt die Einleitung unter Gemeingebrauch, ist eine Erlaubnis nicht erforderlich (§ 34 SächsWG)
Die Errichtung einer Einleitstelle bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung nach Paragraph 91 Abs. 1 SächsWG.
Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten finden sich unter: