Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Wahlen_Abstimmungen.php 23.06.2020 11:36:41 Uhr 04.11.2024 23:31:25 Uhr |
Wahlen und Abstimmungen
Das Sachgebiet Grundsatz und Wahlen des Bürgeramtes ist als Wahlbehörde für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zuständig.
Sie erteilt Auskünfte zu Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, prüft die Wahlberechtigung und stellt Wählbarkeitsbescheinigungen aus.
Die Voraussetzungen für die Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sind in der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden festgelegt.
Für Volksanträge und Volksbegehren prüft die Behörde die eingereichten Unterschriften.
Bürgerbeteiligungen in Dresden
Eine ehrenamtliche Tätigkeit bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden wird entschädigt. Die Höhe der Entschädigungen regelt die Entschädigungssatzung Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide.
Unter welchen Bedingungen in der Wahlkampfzeit auf öffentlichen Straßen Werbung für politische Zwecke gemacht werden darf, regelt die Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung.
Zu Wahlen werden von der Kommunalen Statistikstelle Wahlstatistiken erstellt und veröffentlicht. Näheres regelt die Satzung Wahlstatistik.
Regelungen zur Verfassung der Stadt Dresden oder der Organisation ihrer Verwaltung sind in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden nachzulesen.
Informationen zu aktuellen und vergangenen Wahlen finden Sie unter www.dresden.de/wahlen.