Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_041.php 15.07.2022 15:07:34 Uhr 06.09.2024 14:10:21 Uhr

Mietpreisbremse in Dresden tritt heute in Kraft

Sozialbürgermeisterin Dr. Kaufmann: „Kein Freifahrtschein für Vermieter!“

Für die Landeshauptstadt Dresden tritt heute, 13. Juli 2022, die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft. Ab sofort darf die Wohnungsmiete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem Mietspiegel, der auf www.dresden.de/mietspiegel veröffentlicht ist.
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, begrüßt das Inkrafttreten der Mietpreisbremse: „Die Einführung der Mietpreisbremse in Dresden war überfällig. Die Landhauptstadt Dresden hat jahrelang dafür gekämpft. Mit der neuen Mietpreisbegrenzungsverordnung attestiert die Landesregierung, dass der Wohnungsmarkt in Dresden angespannt ist. Ein Zustand, den die Stadtverwaltung auch statistisch nachweisen kann. Gerade das Angebot an bezahlbarem Wohnraum geht seit Jahren spürbar zurück. Die Mietpreisbremse soll der Preisspirale bei Neuvertragsmieten Einhalt gebieten. Die Mietpreisbremse ist kein Freifahrtschein für Vermieter, die Mieten jetzt in jedem Fall um zehn Prozent zu erhöhen. Die Stadt behält die Entwicklung sehr genau im Blick. Auch die Mieterinnen und Mieter sollten das tun und sich bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes ist die Mietrechtsberatung sogar kostenfrei.“
Alexander Müller vom Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V. ergänzt: „Wir betrachten die Einführung der Mietpreisbremse kritisch, weil sie die Ursachen der Wohnungsknappheit in Dresden nicht beseitigt. Wir verfolgen aber mit der Stadtverwaltung das gemeinsame Ziel, möglichst viel preiswerten Wohnraum in Dresden zu schaffen und anzubieten. Hierzu benötigen wir dringend die Unterstützung der Landesregierung in Form einer spürbaren und praktikablen Förderung für den Wohnungsbau.“

Die Mietpreisbremse soll auf angespannten Wohnungsmärkten überdurchschnittliche Steigerungen der Miete bei Neuvermietungen verhindern. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 556 d) bietet der Landesregierung die Möglichkeit, per Rechtsverordnung befristet bis zum Ende des Jahres 2025 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort gilt dann die Mietpreisbremse. 
Die Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde heute, am 12. Juli 2022 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Sie gilt für die Städte Dresden und Leipzig. Die sächsische Regierungskoalition hat die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2019 im Koalitionsvertrag verabredet.

Kappungsgrenze
Bereits im Juni 2020 hatte das Kabinett die Regelung zur abgesenkten Kappungsgrenze bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Mieten in bestehenden Mietverhältnissen dürfen demnach in Dresden und Leipzig innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Auch diese Regelung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Der Zeitraum von drei Jahren ist zwar noch nicht abgelaufen, dennoch kann die Kappungsgrenze im Einzelfall bereits überschritten sein. Dann lohnt sich eine Überprüfung der letzten Mieterhöhung im Rahmen der Mietrechtsberatung.

Mietrechtsberatung
Die Miete wird grundlos erhöht? Die Betriebskostenabrechnung ist nicht nachvollziehbar? Es gibt Schwierigkeiten im Wohnumfeld? In solchen Fällen kann eine Mietrechtsberatung weiterhelfen. In Dresden gibt es viele kompetente Beraterinnen und Berater. Eine solche Stelle ist beispielsweise der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. Er ist ein wichtiger Partner der Landeshauptstadt. Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes können sich kostenfrei vom Mieterverein beraten lassen. Darüber hinaus werden sowohl die Kosten für den notwendigen Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter als auch die Kosten für erforderliche Vor-Ort-Termine übernommen. Weitere Infos zur sozialen Mietrechtsberatung gibt es unter: 
www.dresden.de/mietrechtsberatung.
Wer noch keinen Dresden-Pass besitzt, kann diesen im Sozialamt beantragen. Anspruch haben Dresdnerinnen und Dresdner, die aufgrund ihres geringen Einkommens ergänzend Sozialleistungen erhalten. Ausführliche Informationen dazu stehen hier: 
www.dresden.de/dresden-pass

Wohngeld
Wenn das Haushaltseinkommen zwar die Lebenshaltungskosten, nicht aber die Wohnkosten deckt, kann Wohngeld interessant sein. Wohngeld steht Haushalten mit niedrigem Einkommen zu, beispielsweise Geringverdienern, Eltern in Elternzeit sowie Rentnerinnen und Rentner. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete oder zum Heimentgelt (sog. Mietzuschuss) oder als Zuschuss für selbst genutztes Wohneigentum (sog. Lastenzuschuss) gezahlt. 
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die eine andere Sozialleistung beziehen oder beantragen, in der bereits Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden – das gilt insbesondere für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld vom Jobcenter. Das Antragsformular und die Kontaktdaten der Wohngeldstelle im Sozialamt stehen hier:
www.dresden.de/wohngeld

Wohnberechtigungsschein
Bestimmte kostengünstige Wohnungen erhalten Interessenten nur mit einem Wohnberechtigungsschein. Dabei handelt es sich um Wohnungen, für die vertragliche Vereinbarungen geschlossen wurden oder die mit öffentlichen Fördermitteln errichtet werden. Das gilt zum Beispiel für die Wohnungen der WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG. Diese sind vor allem für Menschen mit geringem Einkommen gedacht. Anspruch auf den neuen Wohnberechtigungsschein haben Wohnungssuchende, die ihren Wohnsitz dauerhaft in Dresden haben. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten. Die genauen Details und das Antragsformular, das beim Sozialamt eingereicht werden muss, kann online heruntergeladen werden unter:
www.dresden.de/wohnberechtigungsschein

Stromsparcheck/Energieberatung
Stark steigende Energiepreise bedeuten vor allem für Menschen mit geringem Einkommen eine hohe Belastung. Abhilfe leisten beispielsweise Energie- und Stromsparberatungen. Diese sind mitunter kostenlos. Eine Übersicht über verschiedene Informations- und Beratungsangebote in Dresden veröffentlicht die Landeshauptstadt in Kürze unter 
www.dresden.de/energieberatung